Zebrastreifen am Kreisverkehr seien unfallträchtig und falsch platziert, sagt Jürgen Ehrmann vom ADFC, nachdem ein Junge bei einem Unfall starb. Jochen Klima vom Landesfahrlehrerverband sieht die Verantwortung woanders.

Backnang - Knapp drei Wochen ist es her, dass ein 19-Jähriger in Backnang mit seinem Auto beim Ausfahren aus einem Kreisverkehr einen siebenjähriger Radfahrer auf einem Zebrastreifen erfasst hat. Das Kind erlitt bei dem Unfall so schwere Verletzungen, dass es wenig später starb. Unmittelbar danach hat die Staatsanwaltschaft einen Gutachter bestellt, der unter anderem eine Einschätzung dazu abgeben soll, ob und wie der Unfall hätte vermieden werden können. Das Gutachten liege bisher nicht vor, erklärt Rudolf Biehlmaier, der Pressesprecher des zuständigen Polizeipräsidiums Aalen: „Die Erstellung kann bis zu drei Monate dauern.“

 

Nach dem Unfall hatte es einige Kritik an der Verkehrsplanung gegeben, die Anordnung von Zebrastreifen direkt nach Kreisverkehren halten etliche Verkehrsteilnehmer für sehr gefährlich. Auch Jürgen Ehrmann, in Backnang für den Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) aktiv, bezeichnete diese Anordnung als „grundsätzlichen Konstruktionsfehler“ der unfallträchtig sei. Er regte einen größeren Abstand zwischen Kreisverkehren und Zebrastreifen an.

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Das wiederum hält Jochen Klima, der Vorsitzende des Fahrlehrerverbands Baden-Württemberg, für keine gute Idee. „Jeder Unfallforscher wird Ihnen sagen, dass der Fußgänger nicht dazu bereit ist, einen größeren Umweg zu machen, sondern er geht den kürzesten Weg. Wenn ein Zebrastreifen ungeschickt liegt, dann läuft der Fußgänger eben diagonal über die Straße“, sagt Jochen Klima, der mehr als 30 Jahre mit dem Fahrschulauto auf der Straße unterwegs war.

Generell halte er einen Zebrastreifen beim Einfahren in einen Kreisverkehr für sinnvoll, beim Ausfahren aber für überflüssig. „Beim Rausfahren ist ein Zebrastreifen quasi doppelt gemoppelt“, argumentiert Jochen Klima: „Der Fußgänger hat sowieso Vorrang an dieser Stelle, ob mit oder ohne Zebrastreifen. Und selbst wenn der Zebrastreifen einige Meter weiter entfernt wäre, hätte der Fußgänger beim Überqueren direkt am Kreisverkehr den Vorrang.“

Autofahrer muss Fußgänger Vortritt lassen

Denn das Ausfahren aus einem Kreisverkehr, das ja auch mit dem Blinker angezeigt werden müsse, gelte rechtlich als Abbiegen – und da müsse der Autofahrer dem Fußgänger stets Vortritt lassen. „In der Fahrschule lernt das jeder Fahrschüler, und wenn er es in der Fahrprüfung nicht so macht, dann fliegt er durch“, sagt Jochen Klima. Allerdings stelle auch er immer wieder fest, dass diese Regel offenbar häufig nicht in den Köpfen der Verkehrsteilnehmer verankert ist. „Aber diese Regeln gelten auch, wenn es jemand nicht weiß.“ Würde man Zebrastreifen vom Kreisverkehr einige Meter wegverlagern, so müsste man nach Jochen Klimas Ansicht das Überqueren an anderer Stelle durch Geländer verhindern.

Als Fahrschüler lerne man, nicht blind auf seinem Recht zu bestehen und defensiv zu fahren, sagt Klima: „Etwas mehr Gelassenheit im Straßenverkehr wäre manchmal angebracht, allerdings ist die nicht immer einfach zu bewahren in dieser hektischen Zeit.“