Nun müssen sie wohl doch ins Gefängnis: Das Kölner Landgericht hat die Bewährung einer Freiheitstrafe zweier Männer aufgehoben, die sich ein Autorennen mit tödlichem Ausgang lieferten.

Köln - Im Kölner Revisionsprozess gegen zwei Raser wegen eines tödlichen Autorennens hat das Landgericht die Aussetzung der bereits verhängten Strafen zur Bewährung aufgehoben. Damit korrigierten die Richter am Donnerstag das Urteil einer anderen Kammer vom April 2016, die wegen fahrlässiger Tötung zwei Jahre beziehungsweise 21 Monate Haft verhängt, die inzwischen rechtskräftigen Strafen allerdings zur Bewährung ausgesetzt hatte. Der Fall musste nun neu verhandelt werden, nachdem der Bundesgerichtshof im vergangenen Juli die Aussetzung zur Bewährung aufgehoben hatte.