Nadja Reichert, die Citymanagerin von Leonberg, erklärt, was beim Essen gehen beachtet werden muss und was alles weiterhin erlaubt ist.

Leonberg: Thomas Slotwinski (slo)

Leonberg - Seit fast zwei Wochen dürfen Speiselokale wieder öffnen. Doch nach wie vor gibt es bei Gästen wie Wirten Unsicherheiten, unter welchen Bedingungen der Restaurantbesuch abzulaufen hat. Es ist unproblematischer als manche meinen, sagt die Citymanagerin Nadja Reichert, die die Rückkehr von Handel und Gastronomie intensiv begleitet und die Landesverordnungen genau gelesen hat.

 

Frau Reichert, waren Sie in den vergangenen Tagen schon im Restaurant essen?

Nach neun Wochen mit vielen Liefer- und Abholoptionen unserer lokalen Gastronomen, die mit großem Engagement der Krise getrotzt und tollen Angeboten gepunktet haben, war der erste Restaurantbesuch zur Wiedereröffnung ein besonderes Erlebnis. Endlich wieder unter Leuten zu sein, bekannte Gesichter wiederzusehen und außerhalb der eigenen vier Wände ein gutes Essen genießen zu können – das ist ein wichtiger Schritt zurück zur Normalität. Wir müssen zudem unsere lokalen Betriebe, Gastronomen, Händler und Dienstleister angesichts der aktuellen Lage mehr denn je unterstützen, damit uns die breit aufgestellte Gewerbelandschaft in Leonberg auch weiterhin erhalten bleibt.

Was muss ich als Gast beachten?

Der Restaurantbesuch ist problemlos möglich, wenn man in den vergangenen 14 Tagen keinen Kontakt zu einer infizierten Person hatte und auch keine Krankheitssymptome aufweist. Vor Zutritt sind die Hände zu reinigen, die Gastronomen halten hierzu Desinfektionsmöglichkeiten bereit. Das Personal begleitet den Gast dann zum Tisch und nimmt die Kontaktdaten auf.

Also muss ich als Gast keine Maske tragen?

Das verpflichtende Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt nur für Personal mit Gästekontakt. Ich als Gast muss nach geltender Verordnung des Landes keine Maske tragen. Allerdings obliegt es den Gastronomen, das Tragen einer Maske für ihren Betrieb individuell festzulegen.

Ich muss im Restaurant meine Telefonnummer angeben. Auch gleichzeitig meine Adresse? Oder reicht eines von beiden?

Neben dem Namen genügt es, entweder die Adresse oder die Telefonnummer anzugeben. Wichtig ist, dass eine Kontaktmöglichkeit gegeben ist, um Infektionsketten nachverfolgen und eventuell betroffene Gäste schnell informieren zu können. Ein wichtiger Faktor ist hierbei auch die Dauer des Aufenthaltes, weshalb diese ebenfalls angegeben werden muss. Die Daten dienen ausschließlich der Auskunft gegenüber dem Gesundheitsamt oder der Ortspolizeibehörde und müssen vom Gastwirt nach vier Wochen gelöscht werden.

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Wie ist das mit den Wohnsitzen? Wenn meine Tante aus Mainz zu Besuch kommt und mein Bruder aus Köln: Kann ich mit denen essen gehen? Es sind ja meine Verwandten.

Hier gilt es zu unterscheiden: Im öffentlichen Gastraum einschließlich Außenbewirtschaftung darf lediglich der eigene Haushalt plus ein weiterer Haushalt an einem Tisch sitzen. Anders verhält es sich bei Nebenräumen und geschlossenen Gesellschaften: In diesem Rahmen können der eigene Haushalt und die erweiterte Familie, also die Tante aus Mainz und der Bruder aus Köln, oder – haushaltsunabhängig – bis zu zehn Personen zusammensitzen.

Manche Gäste vermissen die Salzstreuer auf dem Tisch. Müssen die wirklich weggelassen werden?

Explizit verboten sind Salzstreuer auf den Tischen nicht. Auch Speisekarten, Aufsteller und Ähnliches sind nicht untersagt. Allerdings muss eine konsequente Desinfektion aller Flächen und Gegenstände gewährleistet sein, weshalb einige Gastronomen auf abgepackte Salzportionen und Einwegspeisekarten zurückgreifen.

Und wie sieht es mit Tischdecken aus?

Auch Tischwäsche ist laut Verordnung nicht untersagt, da die Wahrscheinlichkeit, sich über Textilien zu infizieren, recht gering ist. In jedem Fall sollte Tischwäsche aber regelmäßig getauscht werden, auch wenn keine Verschmutzung ersichtlich ist.

Infos zu Restaurantbesuchen

Die Stadt bietet Gastronomen an, ihre Außenfläche zu erweitern. Wie viele haben das schon angenommen?

Vier Erweiterungen im Außenbereich wurden zur Wiedereröffnung der Speisegastronomie am 18. Mai bereits gewährt. Stand heute sind weitere drei Anträge in Bearbeitung, die in den kommenden Tagen zur Umsetzung kommen, um möglichst rasch den Gastronomen weitere Sitzmöglichkeiten und somit eine bessere Auslastung zu ermöglichen. Zwei weitere unverbindliche Anfragen liegen vor.

Was muss ein Wirt denn machen, um mehr Stühle und Tische herausstellen zu können?

Um zusätzlich eine Außenfläche zu bewirten, ist eine Erlaubnis erforderlich. Diese kann beim Ordnungsamt beantragt werden. Neben einer Beschreibung der Gegebenheiten und des Vorhabens ist eine Skizze der Örtlichkeit beizulegen. Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes geben hierzu gerne Auskunft unter der Telefonnummer 0 71 52 / 9 90 23 60 oder per E-Mail an gewerbeamt@leonberg.de.

Die Stadt hat extra ein Infoblatt herausgegeben, was es beim Restaurantbesuch zu beachten gilt. Wie komme ich da ran?

Das Merkblatt mit Schutz- und Hygienevorgaben und Links zu weitergehenden Informationen des Landes Baden-Württemberg steht als PDF auf der städtischen Website unter www.leonberg.de/MerkblattGastro zum Download bereit. Es fasst die wichtigsten Punkte der Corona-Verordnung für „Speisewirtschaften“ auf einen Blick zusammen und ist sowohl für Gastronomen als auch für Gäste ein hilfreicher Wegweiser.

Was ist eigentlich mit Kneipen und Bars?

Nach der seit dem 27. Mai geltenden Corona-Verordnung dürfen diese im nächsten Schritt öffnen, detaillierte Regelungen des Landes werden in Kürze erwartet.