Die Landeskartellbehörde hat ein Ermittlungsverfahren zu Preisabsprachen in drei Tübinger Eisdielen eingestellt. Demnach gibt es keine Hinweise auf ein kartellrechtswidriges Verhalten.

Stuttgart/Tübingen - Der Verdacht auf unerlaubte Preisabsprachen unter drei Tübinger Eisdielenbesitzern hat sich nicht bestätigt.

 

Die Landeskartellbehörde hat das entsprechende Ermittlungsverfahren eingestellt, wie das Wirtschaftsministerium am Dienstag mitteilte. Die Behörde war durch einen Zeitungsbericht auf den Fall aufmerksam geworden. Darin berichtete ein Eisdielenbesitzer man habe zu dritt beschlossen, den Preis pro Kugel Eis gleichzeitig auf 1,50 Euro zu erhöhen.

Eisdielenbetreiber spricht von Missverständnis

Zuvor kostete die Kugel in vielen Teilen der Stadt 1,20 Euro. Der Eisdielenbetreiber wies die Behauptung, es habe Absprachen gegeben, später als Missverständnis zurück.

Die Landeskartellbehörde hat die Betroffenen zu den Vorwürfen befragt, ein kartellrechtswidriges Verhalten konnte aber nicht nachgewiesen werden, wie das Ministerium mitteilte. „Eine reine Preiserhöhung stellt eine unternehmerische Entscheidung dar, die als solche kartellrechtlich nicht von Belang ist.“