Fernsehkoch Johann Lafer ist von seiner früheren Haushälterin verklagt worden. Sie verlangte mehr Geld und eine Rücknahme ihrer Kündigung. Ihre Klage wurde jedoch abgewiesen.

Fernsehkoch Johann Lafer ist von seiner früheren Haushälterin verklagt worden. Sie verlangte mehr Geld und eine Rücknahme ihrer Kündigung. Ihre Klage wurde jedoch abgewiesen.

 

Bad Kreuznach - Zwei Klagen einer ehemaligen Haushälterin gegen den Fernsehkoch Johann Lafer hat das Arbeitsgericht Bad Kreuznach am Donnerstag abgewiesen. Die Entscheidung betreffe sowohl die Zahlungsklage als auch die Kündigungsschutzklage der Frau, teilte die Richterin in Bad Kreuznach mit. Alle finanziellen Ansprüche der Klägerin seien erfüllt worden. Zudem habe der Beklagte das Arbeitsverhältnis schriftlich beendet.

„Wie erwartet wurde die Klage abgewiesen, womit wir von Anfang an gerechnet haben, da die Ansprüche unberechtigt sind“, sagte der Medienanwalt von Lafer, Christian Schertz.

Nach Angaben des Gerichts war die Klägerin im privaten Haushalt des Fernsehkochs beschäftigt. Die Tätigkeiten seien jedoch über zwei Gesellschaften und als Teilzeitarbeitsverhältnisse abgerechnet worden. Das habe die Frau bemängelt und eine Nachzahlung erhalten. Laut Gericht sind damit alle finanziellen Ansprüche erfüllt.

Die Klägerin selbst habe im Herbst 2013 gekündigt, aber von einer Gesellschaft weiter Geld erhalten. Im April 2014 schickte der Beklagte nach Angaben des Gerichts auf dem Briefpapier der Gesellschaft eine Kündigung. Sollte zu diesem Zeitpunkt noch ein Arbeitsverhältnis bestanden haben, sei es damit beendet gewesen, sagte die Richterin. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.