Der gewaltsame Tod eines Informatikers aus München an der A9 beschäftigt auch nach acht Jahren noch die Justiz. Der inzwischen dritte Prozess zu diesem Fall ist am Mittwoch gestartet.

Magdeburg - Am Landgericht Magdeburg begann am Mittwoch der inzwischen dritte Prozess zu dem Fall, nachdem der Bundesgerichtshof die ersten beiden Urteile des Landgerichts Dessau-Roßlau – zumindest in Teilen – kassiert hatte. Jetzt haben die obersten Richter den Magdeburgern aufgegeben, zu prüfen, ob drei Angeklagte wegen versuchten Mordes statt versuchten Totschlags verurteilt werden sollten.

 

Die Verhandlung wurde am Mittwoch mit zwei Stunden Verzögerung eröffnet, weil es Probleme mit dem Transport der Inhaftierten gegeben hatte. Die drei Männer waren erwiesenermaßen beteiligt, als der Informatiker am 9. Januar 2012 an einem A9-Parkplatz überfallen und verschleppt worden war.

Nebenklage wollte Urteil wegen Mordes

Nach Überzeugung der Dessauer Richter und auch des Karlsruher Gerichts lief das Verbrechen so ab: Gemeinsam mit zwei schon rechtskräftig verurteilten Mittätern überwältigten die drei den zufällig als Opfer ausgesuchten, 39-jährigen Münchner. Der hatte mit seinem Kleintransporter auf dem Parkplatz an der A9 angehalten. Die Gruppe Litauer verschleppte den Informatiker in ein Waldstück und raubte ihn aus. Nach dem Gewaltexzess fesselten die Angeklagten laut Gericht ihr Opfer, legten es in den Transporter und flüchteten. Der 39-Jährige starb dort.

In einem Revisionsprozess verurteilten die Dessauer Richter die Angeklagten 2017 wegen versuchten Totschlags, dazu erpresserischen Menschenraubs, Raubs und gefährlicher Körperverletzung. Die Nebenklage ging in Revision, ihr Ziel ist eine Verurteilung wegen Mordes.

Da das Landgericht Magdeburg laut einem Sprecher auf viele bereits getroffene Feststellungen zurückgreifen kann, sind nur sechs Verhandlungstage bis zum 5. März angesetzt.