In Kirchheim ist erstmals ein neues Überholverbots-Schild aufgestellt worden. Es wurde 2020 eingeführt.

Um die Sicherheit von Fahrrad- und Motorradfahrern zu erhöhen, ist in Kirchheim erstmals das neue Verkehrszeichen „Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen“ aufgestellt worden. Es befindet sich in der Schöllkopfstraße, wo wegen Bauarbeiten besondere Vorsicht geboten ist. Offiziell wurde es mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung im Jahr 2020 eingeführt, bislang wird es aber selten verwendet. Zu sehen ist auf dem runden, rot eingekreisten Zeichen auf der linken Seite ein rotes Auto-Symbol neben einem Fahrrad und Motorroller. Was das Schild genau bedeutet, erklärt Marcus Deger, der Leiter für Ordnung und Sicherheit im Kirchheimer Rathaus: „In seinem Geltungsbereich dürfen einspurige Fahrzeuge wie Fahrräder und Motorräder nicht mehr von mehrspurigen Fahrzeugen wie Pkw und Lkw überholt werden. Das Schild soll vorwiegend an Engstellen zum Einsatz kommen, um ein Überholen zu unterbinden und so die Verkehrssicherheit zu erhöhen.“

 

Es soll zudem für die Einhaltung des Mindestabstandes beim Überholen sensibilisieren, erklärt der erste Bürgermeister der Stadt, Günter Riemer. Und: „In der Novelle der StVO ist mittlerweile der Mindestabstand zum Überholen von Fahrrädern, Motorrädern oder Elektrokleinstfahrzeugen mit eineinhalb Metern innerorts und zwei Metern außerorts fest vorgeschrieben.“