Das Justizministerium wusste zwar von den Engpässen am Landgericht, sieht sich dafür aber nicht verantwortlich: Man habe Verstärkung geschickt, für den Einsatz des Personals sei das Gericht zuständig.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Eigentlich sprach alles dafür, den Angeklagten in Haft zu behalten. Im April war er festgenommen worden, nachdem er in einer Gaststätte einen Kontrahenten mit einer abgebrochenen Bierflasche lebensgefährlich verletzt haben soll. Der Stich des als hochaggressiv geschilderten Angreifers ging nur knapp an der Halsschlagader seines Opfers vorbei. Den dringenden Tatverdacht des versuchten Totschlags bejahte die Justiz ebenso wie die Haftgründe der Schwerkriminalität und der Fluchtgefahr. Viel spreche dafür, dass sich der alleinstehende syrische Asylbewerber ins Ausland absetzen und der drohenden Freiheitsstrafe entziehen werde. Im Dezember sollte der Prozess vor dem Landgericht Stuttgart beginnen. Doch im Oktober entschied das Oberlandesgericht (OLG), der Tatverdächtige sei „unverzüglich“ auf freien Fuß zu setzen.