Wenn das Geld nicht mehr reicht, um Rechnungen und Raten zu bezahlen, sollte man schnell handeln. Hilfe findet man bei Schuldnerberatungsstellen. Allerdings arbeiten nicht alle seriös.

Leserredaktion : Kathrin Zinser (zin)

Waiblingen - Oft reicht ein Schicksalsschlag – wie der Verlust des Arbeitsplatzes, eine Scheidung oder eine Krankheit – damit ein Mensch in die Überschuldung gerät. Manchmal überschätzen Betroffene auch ihre finanziellen Möglichkeiten, verlieren den Überblick über ihre Finanzen und finden sich in der Schuldenfalle wieder. Was passiert dann?

 

Was passiert, wenn man eine offene Rechnung nicht begleicht?

Hat man eine offene Rechnung nicht bezahlt, erhält man vom Gläubiger, dem man das Geld schuldet, zunächst eine Mahnung. Besteht die Forderung zu Recht und man ist nicht in der Lage zu zahlen, sollte man sich mit dem Gläubiger in Verbindung setzen und versuchen, eine Ratenzahlung zu vereinbaren, heißt es etwa auf der Internetseite www.geldundschulden.de, die von dem Diakonischen Werk der Evangelischen Landeskirche in Baden betrieben wird.

Tut man das nicht, kann es passieren, dass der Gläubiger ein Inkassounternehmen beauftragt, welches das Geld eintreibt. Dann können dem Schuldner zusätzliche Kosten, die Inkassokosten, entstehen. Der Gläubiger kann auch einen Mahnbescheid bei Gericht beantragen. Reagiert der Schuldner darauf nicht, kann es zu Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wie Pfändungen kommen.

Gibt es einen Schutz vor Pfändung?

Mit einem sogenannten Pfändungsschutzkonto (P-Konto) kann man sich vor Kontopfändungen schützen. „Dafür wird ein bereits vorhandenes Girokonto in ein P-Konto umgewandelt“, heißt es im Lexikon von geldundschulden.de. Damit ist automatisch ein Freibetrag von derzeit rund 1180 Euro geschützt, um dem Schuldner das Existenzminimum für Zahlungen von Miete, Strom und Lebensmitteln zu sichern. Dieser Freibetrag kann unter bestimmten Umständen, zum Beispiel bei Unterhaltspflichten, erhöht werden.

Bei der Sachpfändung gilt, dass der Gerichtsvollzieher grundsätzlich alle beweglichen Sachen pfänden kann, mit Ausnahme dessen, was der Schuldner für seine Lebensführung braucht, wie etwa einen Kühlschrank. Dinge, die für die Arbeit benötigt werden, können ebenfalls nicht gepfändet werden – arbeitet also zum Beispiel jemand als Musiker, wird sein Instrument nicht gepfändet.

Was ist eine Verbraucherinsolvenz?

Ist die Überschuldung des Betroffenen sehr gravierend, kann ein sogenanntes Verbraucherinsolvenzverfahren ein Ausweg sein. Eine Voraussetzung dafür ist aber, dass zuvor versucht wurde, sich außergerichtlich mit den Gläubigern zu einigen. Ist das nicht gelungen, kann der Schuldner beim zuständigen Insolvenzgericht einen Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens stellen. Kommt es zu diesem Insolvenzverfahren, so kümmert sich ein Insolvenzverwalter darum, das vorhandene Sach- und Geldvermögen des Schuldners an die Gläubiger zu verteilen.

Ist das Vermögen verwertet, endet die Insolvenzphase, es folgt die Wohlverhaltensphase: Während dieser ist der Schuldner verpflichtet, den pfändbaren Anteil seines Einkommens an einen Treuhänder abzutreten, der diesen an die Gläubiger verteilt. In der Regel werden dem Schuldner sechs Jahre nach der Eröffnung des Verfahrens die dann noch vorhandenen Restschulden erlassen. Davon ausgenommen sind unter anderem Geldstrafen.

Allerdings: Die Schufa, eine bedeutende Wirtschaftsauskunftei in Deutschland, deren Zweck es ist, Vertragspartnern Auskünfte über die Bonität Dritter zu geben, löscht die Information über das Verfahren in der Regel erst drei Jahre nach der Restschuldbefreiung. Das bedeutet: Auch wenn dem Schuldner seine Restschulden erlassen wurden, kann er danach noch Schwierigkeiten haben – etwa wenn er einen Kredit erhalten möchte.

Wo können Betroffene Hilfe finden?

„Leider kann sich jeder Schuldnerberater nennen“, sagt Ines Moers, die Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. und warnt vor Anbietern, die in erster Linie Geld machen wollen und von den überschuldeten Menschen hohe Summen für eine Beratung verlangen. In jedem Fall sollte man Verträge gründlich lesen, bevor man sie unterschreibt, rät Moers.

Bei Schuldnerberatungsstellen, die von Kommunen oder Wohlfahrtsverbänden wie der Diakonie oder der Caritas getragen werden, gibt es in der Regel eine kostenlose Beratung. Dort arbeiten meist nicht nur Juristen, sondern auch Sozialarbeiter. Häufig gibt es bei diesen Beratungsstellen allerdings längere Wartezeiten. Aber: „In akuten Notsituationen, etwa wenn der Strom abgestellt wurde oder der Verlust der Wohnung droht, bekommt man auch dort schnelle Hilfe im Rahmen einer Notfallsprechstunde“, sagt Moers.

Im Rems-Murr-Kreis richtet sich die Zuständigkeit der Schuldnerberatung nach dem Hauptwohnsitz der Schuldner. Betroffene aus Schorndorf, Waiblingen und Winnenden können sich direkt an die dortigen Schuldnerberatungsstellen wenden – es sei denn, sie beziehen Hartz IV oder Sozialhilfe. Dann ist die Schuldnerberatung des Landratsamts zuständig – wie auch für Bewohner aller anderen Städte und Gemeinden des Kreises.

Die Zentrale Schuldnerberatung Stuttgart gibt hier Tipps zur Vermeidung von Schulden.