Die maximale Arbeitszeit für Angestellte ist 48 Stunden pro Woche. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen, im Einzelfall kann auch eine 60-Stunden-Woche in Ordnung sein. Dann darf allerdings  innerhalb von sechs Monaten im Schnitt eine Wochenarbeitszeit von 48 Stunden nicht überschritten werden. Laut Arbeitszeitgesetz ist alles, was darüber hinaus geht, unzulässig.