Ja. Berufskraftfahrer oder Krankenauspersonal, das Bereitschaftsdienst leistet, sind von der Regel ausgenommen. Für alle anderen gilt, hält sich der Arbeitgeber nicht an diese Obergrenzen, kann es teuer werden. Bekommt die Gewerbeaufsicht mit, dass regelmäßig länger gearbeitet wird, kann sie ein Bußgeldverfahren einleiten.