Werden die Überstunden nicht elektronisch erfasst, sollte man sie aufschreiben und vom Chef quittieren lassen. Zieht man vor Gericht, um eine Bezahlung der Überstunden einzuklagen, muss man beweisen können, dass die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet oder zumindest geduldet worden sind. Bestreitet der Arbeitgeber, eine entsprechende Anordnung gemacht zu haben, ist es wichtig, Zeugen benennen zu können.