Zwei junge Männer klettern im vergangenen September auf das Ulmer Münster – und werden erwischt. Nun droht ihnen eine empfindliche Strafe.

Ulm - Die Klettertour auf das Ulmer Münster könnte zwei junge Männer teuer zu stehen kommen. Die Staatsanwaltschaft Ulm hat einen Strafbefehl wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung in vierstelliger Höhe beantragt.

 

Die beiden waren am 5. September vergangenen Jahres auf den Turm geklettert und sollen einen Schaden von mehr als 6000 Euro unter anderem an der Turmspitze verursacht haben. Die Staatsanwaltschaft setzt auf Abschreckung. „Das ist keine Kleinigkeit“, sagte Oberstaatsanwalt Michael Bischofberger am Freitag der dpa. Zuvor hatte der SWR darüber berichtet.

Mit Drohne unterwegs

Laut Staatsanwaltschaft ging der Strafbefehl Ende des Jahres raus. Nun muss das Amtsgericht Ulm darüber entscheiden. Die jungen Männer könnten auch noch Einspruch einlegen (Aktenzeichen: 2Cs41Js18764/21).

Ein Zeuge hatte die Männer im Alter von 20 und 22 Jahren damals an einem frühen Sonntagmorgen bei ihrer gefährlichen Aktion entdeckt. Sie hatten auch eine Drohne dabei. Die „Roofer“ waren vorläufig festgenommen worden. Sie kamen wieder auf freien Fuß, nachdem sie eine Sicherheitsleistung bezahlt hatten.

Gefährliche Selbstdarstellung

Das sogenannte Roofing (abgeleitet vom Englischen „roof“ für Dach) gilt unter meist jungen Menschen als eine besondere „Eroberungsform“ städtischer Räume. „Roofer“ besteigen ohne Sicherung hohe Gebäude, um sich dort zu filmen oder zu fotografieren.

Im Jahr 2019 waren Unbekannte ebenfalls unerlaubt auf die Spitze des Ulmer Münsters geklettert und hatten sich dabei gefilmt. Ein Video der Aktion wurde danach auf Youtube hochgeladen. Die damaligen „Roofer“ hatten Tickets gelöst und waren über den normalen Besucherbetrieb ins Münster gelangt - so zeigte es ihr eigener Dreh.