Hat sich der vom Rechnungshof offiziell enttarnte Informant selbst verraten? Für diese Rechtfertigung der Kontrollbehörde gibt es keine Bestätigung. Der betroffene Professor nennt sie „nicht nachvollziehbar“.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Die namentliche Nennung eines Informanten, der um Vertraulichkeit gebeten hatte, durch den Landesrechnungshof wirft weiter Fragen auf. Weder der betroffene Professor noch seine Universität bestätigten die Darstellung der Kontrollbehörde, der Hinweisgeber habe sich durch sein Verhalten selbst offenbart. Dies hatte der zuständige Rechnungshofdirektor Andreas Knapp zuvor nochmals öffentlich behauptet.

 

Der Professor an der Universität Stuttgart hatte den Rechnungshof auf aus seiner Sicht „irreguläre private Geschäftstätigkeiten“ von Mitgliedern seines Instituts aufmerksam gemacht. Dabei hatte er allerdings um „strikte Vertraulichkeit“ gebeten. Gleichwohl hatte Andreas Knapp seinen Namen zum Abschluss der Prüfung gegenüber Vertretern der Universität genannt. Dies war vom Petitionsausschuss des Landtags, den der sich verraten fühlende Whistleblower angerufen hatte, ausdrücklich missbilligt worden.

Prüfer verweist auf „besondere Situation“

Bei der Vorstellung der Denkschrift 2017 stellte sich der Präsident des Rechnungshofs, Max Munding, noch einmal schützend vor den Chefprüfer. Der Professor habe „durch sein Verhalten während der Prüfung sich faktisch selber geoffenbart“, sagte Munding. Diesen Umstand hätten die Prüfer bei ihrer Entscheidung, ihn zu nennen, mit einbezogen und auch einbeziehen dürfen. Knapp selbst äußerte sich bei der Pressekonferenz erstmals öffentlich zu dem Vorgang. Er sprach von einer „besonderen Situation“, die zur Nennung des Namens geführt habe. Der Hinweisgeber habe die geprüfte Thematik zuvor bereits innerhalb der Universität angesprochen. Seiner Empfehlung, sich während der Prüfung intern zurückzuhalten, sei er nicht gefolgt. Vielmehr habe er den Besuch von Prüfern angekündigt und vorab Fragen durchgesprochen. Angesichts dessen habe er die Vertraulichkeit nicht mehr wahren können. „Da macht man sich lächerlich“, argumentierte Knapp.

An der Universität gab es nach StZ-Informationen zwar Vermutungen, wer den Rechnungshof eingeschaltet haben könnte, aber kein gesichertes oder belegtes Wissen darüber. Auf eine Anfrage bestätigte ein Uni-Sprecher nur, dass Knapp der Namen gegenüber der Kanzlerin genannt habe. Vonseiten der Universität sei die Anonymität des betroffenen Professors „in keiner Weise aufgehoben“ worden. „Die Vertraulichkeit nimmt die Universität ernst und kann sich daher auch nicht zu dem Fall äußern“, sagte der Sprecher.

Professor: nicht nachvollziehbar

Der Professor selbst teilte der Stuttgarter Zeitung mit: „Die Äußerungen von Herrn Knapp sind für mich nicht nachvollziehbar.“ Es habe nur ein einziges Gespräch zwischen ihm und dem Chefprüfer gegeben, Monate vor dem Beginn der Prüfung. Als nach deren Abschluss durchsickerte, dass die vereinbarte Vertraulichkeit durch den Rechnungshof gebrochen worden sei, habe er erfolglos versucht, Kontakt mit Knapp aufzunehmen. Ein Mitarbeiter des Direktors habe ihm damals telefonisch versichert, die Vertraulichkeit werde weiter eingehalten.

Der Petitionsausschuss hatte Andresas Knapps Rechtfertigung allerdings als Ausdruck mangelnder Einsicht gewertet. Das Gremium will den Umgang mit Hinweisgebern nach der Sommerpause mit dem neuen Präsidenten des Rechnungshofs, Günther Benz, erörtern.