Zeugen im Jaguarprozess schildern, wo der auffällige Wagen am Unfalltag zu sehen war. Die Polizei wurde nicht eingeschaltet. Was hätte das gebracht?

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Kann die Polizei einen Autofahrer aus dem Verkehr ziehen, nur weil sich Augenzeugen über dessen Fahrweise beschwert haben? So einfach ist das wohl nicht. Die Frage kam am Mittwoch am Rande des Prozesses gegen den Jaguarfahrer auf, der mit einem gemieteten Fahrzeug im März einen tödlichen Unfall verursacht hatte. Am fünften Verhandlungstag sagten vor der Jugendkammer am Landgericht lauter Zeugen aus, die den Wagen schon Stunden vor dem Unfall laut, schnell und – nach deren Wahrnehmung – rücksichtslos und riskant durch die Stadt hatten fahren sehen. Die Polizei gerufen hatte jedoch keiner.

 

„Grundsätzlich gilt: Lieber einmal zu oft die Polizei anrufen als einmal zu wenig“, sagt der Polizeisprecher Stephan Widmann. Es müsse natürlich schon ein tatsächliches Fehlverhalten vorliegen und eine eindeutige Gefährdung zu erkennen sein. Dann werde die Polizei den Hinweisen auch auf jeden Fall nachgehen. „Wenn das dann über Funk an alle Streifen geht, können die Kollegen Ausschau nach dem Auto halten“, fügt er hinzu.

Der Jaguar-Fahrer soll mit mehr als Tempo 160 die Rosensteinstraße im Nordbahnhofviertel entlang gerast sein. Er machte eine Ausweichbewegung, weil auf Höhe des Kinos ein Auto nach links abbog. Aufgrund der hohen Geschwindigkeit hatte der Linksabbieger den Jaguar nicht kommen sehen. Bei dem Ausweichmanöver verlor der 20-Jährige die Kontrolle über das Auto und raste in einen Kleinwagen, in dem ein junges Paar saß. Beide waren sofort tot.

Die Fahrweise des 20-Jährigen im Jaguar fiel vielen auf

Die Zeugen, die den Jaguar tagsüber an jenem 6. März gesehen hatten, hätten gute Angaben machen können. Es meldeten sich nach dem Unfall mehrere Autofans, die den genauen Typ des Jaguar F-Type erkannt hatten. „Für uns ist es wichtig, dass die Angaben so präzise wie möglich sind“, sagt der Polizeisprecher. Man sollte – wenn es geht – den Wagen und den Fahrer beschreiben können. „Der Fahrer ist deswegen wichtig, weil ja manchmal gewechselt wird“, erläutert der Polizeisprecher. Nicht immer sitze der Fahrzeughalter auch am Steuer. Im besten Fall sollten Zeugen auch das Kennzeichen durchgeben können. Auch die Fahrtrichtung sei ein wichtiger Anhaltspunkt.

Hätte also der Fahrer von der Polizei gestoppt und der tödliche Unfall verhindert werden können? Diese Fragen wurden beim Raserprozess in den Sitzungspausen aufgeworfen. Doch so einfach ist das wohl nicht zu beantworten. „Auf jeden Fall hätte man eine Kontrolle gemacht“, sagt dazu der Polizeisprecher. Ob ein Fahrer aus dem Verkehr gezogen wird – sprich sein Führerschein beschlagnahmt wird – , das stimme die Polizei im Einzelfall mit der Staatsanwaltschaft ab.

Bei der Tuning- und bei der Raserszene sei die Polizei aufgrund der Gefahr, die von den schnellen und sportlichen Wagen ausgehen kann, sensibilisiert. „Da schöpfen die Kollegen den vollen Rahmen aus“, so Widmann. Das heißt, man drücke kein Auge zu und würde auch einen Führerschein beschlagnahmen oder ein Fahrzeug stilllegen, wenn man dafür einen Anlass finde. Dies im Nachhinein beim Jaguar, der in den Unfall verwickelt war, zu beurteilen, sei aber schwierig.

Mehrere Zeugen sagten am Mittwoch, sie hätten befürchtet, dass da noch was passieren würde. Ein 56-jähriger Anwohner des Nordbahnhofviertels rief zwar nicht die Polizei an, aber seinen Sohn, von dem er wusste, dass er unterwegs war. „Ich hab ihm gesagt ,pass auf Dich auf’.“ Die Polizei habe er nicht verständigt, da er gehofft habe, „eine der omnipräsenten Polizeistreifen“, würde schon auf den Wagen aufmerksam werden. Ein anderer beobachtete im Süden, wie der Jaguarfahrer einen Porschefahrer zum Autorennen anstachelte.