Nach Auffassung der Bundesregierung verstößt das ungarische Gesetz zur Einschränkung der Informationsrechte von Jugendlichen in Hinblick auf Homosexualität und Transsexualität klar gegen EU-Werte.

Luxemburg - Das ungarische Gesetz zur Einschränkung der Informationsrechte von Jugendlichen in Hinblick auf Homosexualität und Transsexualität verstößt nach Auffassung der Bundesregierung klar gegen EU-Werte. Die Entscheidung des ungarischen Parlamentes dafür sei „eine große Beschwernis“, sagte Europastaatsminister Michael Roth (SPD) am Dienstag bei einem EU-Ministertreffen in Luxemburg. „Ein respektvoller Umgang mit Minderheiten, auch mit sexuellen Minderheiten, sollte völlig außer Zweifel sein.“

 

Zu dem von der Europäischen Fußball-Union ausgesprochenen Verbot, die Münchner Arena beim Europameisterschaftsspiel Deutschland gegen Ungarn am Mittwoch aus Protest in Regenbogenfarben leuchten zu lassen, äußerte sich Roth zunächst nicht. Die UEFA hatte die Entscheidung damit begründet, dass sie „aufgrund ihrer Statuten eine politisch und religiös neutrale Organisation“ sei.

Zweifel an der Wissenschaftsfreiheit, der Medienvielfalt und der Medienfreiheit

Das am Dienstag vergangener Woche vom ungarischen Parlament gebilligte Gesetz sieht unter anderem ein Verbot von Büchern, Filmen und anderen Inhaltsträgern vor, die Kindern und Jugendlichen zugänglich sind und in denen Sexualität dargestellt wird, die von der heterosexuellen abweicht. Darüber hinaus soll Werbung verboten werden, in der Homosexuelle oder Transsexuelle als Teil einer Normalität erscheinen. Das Gesetz gilt als besonderes Anliegen von Ministerpräsident Viktor Orban, dem Kritiker das Schüren von Vorurteilen gegenüber Minderheiten vorwerfen.

Europastaatsminister Roth machte am Dienstag in Luxemburg klar, dass er wegen der jüngsten Entscheidungen der Regierung in Budapest auch keine Chance auf ein Ende des gegen Ungarn laufenden EU-Verfahrens wegen mutmaßlicher Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit sieht. „In Ungarn haben wir Zweifel an der Wissenschaftsfreiheit, an der Medienvielfalt, an der Medienfreiheit“, sagte er. Zudem gebe es nach wie vor die kritischen Fragen zum Umgang mit Minderheiten. Ähnliches gilt laut Roth für das Rechtsstaatlichkeitsverfahren gegen Polen. „In Bezug auf Polen haben wir nach wie vor massive Zweifel an der Unabhängigkeit der Justiz“, sagte er.