Die Probleme, die die noch recht neuen Parkgebühren an der Uni Hohenheim für Anwohner bringen, waren jüngst Gegenstand im Landtag von Baden-Württemberg.

Hohenheim - Sogar der Landtag in Stuttgart befasst sich inzwischen mit dem wachsenden Parkplatzproblem rund um die Universität Hohenheim. Im Rahmen einer mündlichen Anfrage betonte die Staatssekretärin im Finanzministerium Gisela Splett (Grüne) am vergangenen Donnerstag, dass die Parkplatzbewirtschaftung an der Universität zum 1. November 2020 „unter Berücksichtigung des Bedarfs der Universität Hohenheim und der Verhältnisse vor Ort“ eingeführt worden sei.

 

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Um den seitdem entstandenen Parkdruck auf die umliegenden Wohngebiete zu minimieren, habe die Parkraumgesellschaft Baden-Württemberg (PBW), die die Parkplätze an der Universität unterhält, außerdem einen reduzierten Tagestarif für Studenten und Uni-Bedienstete von zwei Euro festgelegt. „Das ist insgesamt ein sehr moderater Tarif“, sagte Splett vor dem Plenum.

Preissenkung würde Kabinettsbeschluss widersprechen

Die Staatssekretärin betonte in diesem Zusammenhang, dass eine weitere Reduzierung des Tarifs nach Ansicht der Landesregierung den ursprünglichen Zielen des Kabinettsbeschluss widersprechen würde. Am 6. März 2018 hatte die Landesregierung verfügt, dass alle landeseigenen Parkplätze, also auch die an allen Universitäten, künftig bewirtschaftet werden sollten.

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Zuletzt hatten sich zahlreiche Anwohner in Birkach und Plieningen darüber beschwert, dass vor allem Studenten, seitdem die universitätseigenen Parkplätze nicht mehr kostenlos sind, ihre Fahrzeuge zunehmend in den Wohnvierteln rund um den Campus abstellten, für die Anwohner der Parkraum dadurch aber immer knapper werde. Studentenvertreter hatten ihrerseits betont, dass sie den Unmut der Universitätsanrainer zwar nachvollziehen könnten. Doch angesichts von bis zu 60 Euro, auf die sich die Tagestarife für Stellplätze im Monat summieren könnten, bliebe den meisten Studierenden nichts anders übrig, als in Wohnstraßen zu parken.

Staatssekretärin: Parkdruck muss erst nachgewiesen werden

Splett betonte im Landtag, dass als Reaktion auf die Parkplatzsituation in Birkach und Plieningen eine städtische Parkraumbewirtschaftung in den Gebieten oder eine Anwohnerparkregelung in Frage komme. „Dies kann allerdings erst erfolgen, wenn der Parkdruck durch entsprechende Erhebungen über einen gewissen Zeitraum tatsächlich nachgewiesen ist.“ Das weitere Vorgehen obliege damit der Stadt Stuttgart, so die Staatssekretärin. Angefragt, welche Konzepte die Landesregierung verfolge, um gegen den nun vom Zaun gebrochenen Konflikt zwischen Anwohnern und Universitätsangehörigen vorzugehen, hatte der Landtagsabgeordnete Miguel Klauß (AfD).