Niederländische Umweltrechtler haben ein Freigang-Verbot für Hauskatzen gefordert. Die angeführten Artenschutzgründe überzeugen die Leiterin des Stuttgarter Tierheims nicht.

Stuttgart - Die niederländischen Umweltrechtler Arie Trouwborst und Han Somsen von der Universität Tilburg haben aus Artenschutzgründen ein Freigang-Verbot für Hauskatzen gefordert. Wie sie in einem Gutachten der Fachzeitschrift „Journal of Environmental Law“ darlegen, dürfen Katzen rechtlich gesehen nirgendwo in der EU ohne Leine und unbeaufsichtigt vor die Tür. Denn das verstoße unter anderem gegen die Vogelschutzrichtlinie.

 

Die räuberischen Vierbeiner sollen demnach den Bestand einiger Arten gefährden, allein ihre Anwesenheit reiche bereits aus, um Vögel zu stressen. Dadurch vernachlässigten diese ihre Brut und verringerten die Überlebenschancen der Jungvögel.

Die Leiterin des Stuttgarter Tierheims, Marion Wünn, kann die angeführten Gründe nicht verstehen: „Katzen fangen nur kranke, schwache oder alte Tiere und stellen dementsprechend keine Bedrohung für den Artenschutz dar“. Wichtig ist laut ihr lediglich, die Katzen zu den Hauptbrutzeiten nicht, zumindest aber nur nachts ins Freie zu lassen, um die Vögel zu schützen.

Katzenbesitzer müssen dabei keine Angst haben, ihre Katze nicht artgerecht zu behandeln, wenn das Tier nicht ins Freie darf: „Es kann durchaus artgerecht sein, eine Katze in der Wohnung zu halten, es ist aber notwendig, für Beschäftigung zu sorgen“, betont Wünn. Außerdem sollten Katzen nicht als Einzeltier gehalten werden. Vorteilhaft wäre auch ein eingenetzter Balkon, um Bewegung an der frischen Luft zu ermöglichen.

Und auch ein EU-Sprecher betonte in dieser Angelegenheit dem Spiegel gegenüber, dass niemand das Recht auf Freizügigkeit in der Europäischen Union beschränken wolle. Auch nicht für Katzen.