Unterschiedliche Regeln dienen dem gleichen Ziel: den Aufenthalt in der Öffentlichkeit zu begrenzen.
20.03.2020 - 18:11 Uhr
Stuttgart - In Österreich ist von „Ausgangsbeschränkungen“ die Rede. Bayern lehnt sich an diesen Begriff an. In Baden-Württemberg heißt das: „Niederlassungsverbot“. In Freiburg war von „Gruppenverbot“ die Rede. Alle diese Vorschriften verfolgen letztlich den gleichen Zweck: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum wird weiter eingeschränkt.