Die Beamten und Tarifbeschäftigten des Landes müssen etwaige Nachteile selbst tragen, falls sie jetzt noch in ein Risikogebiet fliegen und nach der Rückkehr in Quarantäne müssen. Notfalls droht ihnen womöglich eine Freistellung vom Dienst unter Wegfall der Bezüge.

Politik: Matthias Schiermeyer (ms)

Stuttgart - Kurz vor Beginn der Sommerferien gibt die Landesregierung den Beamten und Tarifangestellten des Landes eine klare Botschaft mit auf den Weg: Wer jetzt noch „sehenden Auges“ in ein Corona-Risikogebiet reist, muss nach seiner Rückkehr etwaige Nachteile selbst tragen. Allerdings kann und soll keinem Staatsdiener die Reise verboten werden, zumal es auch keine Meldepflicht für die individuellen Ziele gibt.