Von Mittwoch, 30. September an, schickt die Stadtverwaltung 450 000 Wahlbenachrichtigungen an die Stuttgarter. Wer Briefwahl beantragen will, sollte dies bald tun. Bereits am 19. Oktober kann er dann wählen.

Stuttgart - Am 8. November wird in Stuttgart das neue Stadtoberhaupt gewählt. Klappt das nicht im ersten Anlauf, werden 450 000 Wahlberechtigte am 29. November erneut zur Urne gerufen. Für den ersten Wahlgang verschickt das Wahlamt vom 30. September an die Wahlbenachrichtigungen. Bis zum 6. Oktober sollen die letzten Briefe zugestellt sein.

 

In der Benachrichtigung finden die Wähler einen Hinweis darauf, welches Wahllokal sie am 8. November aufsuchen sollen. Die Örtlichkeit kann durchaus von früheren Urnengängen abweichen, denn die Verwaltung hat die Lokale im Angesicht der Coronapandemie auf ihre Eignung hin untersucht und neu strukturiert.

Briefwahlunterlagen ab 19. Oktober

Wer sein Wahllokal am entscheidenden Sonntag nicht aufsuchen kann, dem bleibt natürlich die Möglichkeit, seine Stimme per Briefwahl abzugeben. Unterlagen dazu können portofrei unter www.stuttgart.de/briefwahl im Internet oder auch schriftlich beantragt werden. Dazu wird einfach die Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte ausgefüllt. Sie muss dann im frankierten Umschlag an das Statistische Amt der Stadt gesandt werden, das als Wahlamt fungiert.

Die Bewerbungsfrist für die OB-Wahl endet am Montag, 12. Oktober. Am 13. wird amtlich festgestellt, ob die Bewerber alle gesetzlichen Bedingungen erfüllen und zugelassen werden können. Erst dann können die Briefwahlunterlagen mit dem Stimmzettel in Druck gehen. Sie sollen vom 19. Oktober an versandt werden.

Wählen in den Bezirken vorab möglich

Briefwahlunterlagen können auch persönlich beim Statistischen Amt (Außenstelle im Foyer des Rathauses, vom 29. September bis 6. November außer Samstag und Sonntag von 8 bis 18 Uhr) oder in den 17 Bezirksämtern der Außenbezirke (29. September bis 5. November) beantragt werden.

Die Stimmabgabe im Rathaus am Marktplatz ist wegen des Drucks der Stimmzettel erst ab dem 19. Oktober, in den Bezirksrathäusern ab dem 20. Oktober möglich. Kommt es zur Neuwahl am 29. November, können Briefwahlanträge im Rathaus vom 9. bis 27. November abgegeben werden. Die Stimmabgabe ist in diesem Fall im Rathaus ab dem 16., in den Bezirksrathäusern ab dem 17. November möglich. Die Öffnungszeiten der Bezirksämter sind montags bis freitags von 8.30 bis 13 Uhr und dienstags und donnerstags von 14 bis 16 bzw. 18 Uhr. Bei der Wahl im Wahllokal werden die Wähler zum Tragen einer Maske verpflichtet sein.