Die Zollbehörde in Südkorea hat lebensgroße Sexpuppen beschlagnahmt und den Im- sowie Export daraufhin verboten. Ein Gericht hat dazu nun ein neues Urteil gefällt.

Seoul - Ein Berufungsgericht in Südkorea hat zugunsten eines Importeurs lebensgroßer Sexpuppen entschieden, der gegen die Beschlagnahme seiner Ware durch die Zollbehörde geklagt hatte. Obwohl solche Silikonpuppen vulgär erschienen, verstoße ihre Einfuhr nicht gegen das Zollrecht, zitierte die Zeitung „The Korea Times“ den Richter. Das Hohe Gericht in Seoul hob damit am Montag ein Urteil aus erster Instanz auf, die noch der Zollbehörde Recht gegeben hatte. Der Zoll hatte die Puppen als „moralisch herabwürdigende Produkte“ eingestuft, deren Import und Export nach dem Gesetz verboten sei.

 

Die staatliche Intervention in private Angelegenheiten sollte gering gehalten werden, um die Freiheit und Würde des Einzelnen zu schützen, sagte der Richter nun zur Begründung. Sexspielzeuge sollten nicht in der gleichen Weise behandelt werden wie anderes obszönes Material.

Der Zoll stellte die Puppen dem Bericht zufolge bereits 2017 sicher. Dagegen hatte das betroffene koreanische Unternehmen geklagt. Die jetzige Entscheidung habe Auswirkungen für den einheimischen Markt für Sexpuppen, weil sie „die Tür für ausländische Hersteller“ öffne, kommentierte die Zeitung.