Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat des Motorenkonzerns Deutz sind nicht korrekt gewählt – das hat jetzt die höchste Gerichtsinstanz bestätigt. Nun müssen die Kontrolleure neu gekürt werden. Gibt es dabei Überraschungen?

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Der Motorenhersteller Deutz AG hatte fast drei Jahre lang einen teilweise nicht rechtskonform gewählten Aufsichtsrat. Eine Klage gegen die Wahl der Arbeitnehmervertreter in dem Kontrollgremium war jetzt auch in dritter Instanz erfolgreich. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt wies eine Beschwerde des Unternehmens gegen die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln zurück, das die Wahl vom April 2018 – ebenso wie zuvor das Arbeitsgericht – wegen Formfehlern für unwirksam erklärt hatte. Damit müssen die Arbeitnehmervertreter um die Vizechefin und Betriebsratsvorsitzende Corinna Töpfer-Hartung nun neu gewählt werden.