Das Amtsgericht Besigheim verurteilt einen Mann wegen des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornos. Die Videos und Bilder waren dabei offenbar so verstörend, dass die Ermittler ihre Arbeit abbrechen musten.

Löchgau - Es müssen verstörende und schockierende Bilder gewesen sein, die die Ermittler der Böblinger Kriminalpolizei in den vergangenen Jahren ausgewertet haben: Kinder, die gefoltert werden, Kinder beim Sex mit Erwachsenen, Gewalt gegen Tiere. So verstörend war das Material, dass die Staatsanwaltschaft Heilbronn gar entschied, die Dateien nicht länger anschauen zu lassen: Die Arbeit sei für die Beamten „unzumutbar“. Die gesammelten Beweise reichten auch so für eine Anklage gegen einen 51-Jährigen aus Löchgau: Das Amtsgericht Besigheim verurteilte ihn am Montag wegen des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornografie zu acht Monaten Haft auf Bewährung.

 

Seit dem Jahr 2014 sei er auf einer Tauschplattform im Internet unterwegs gewesen, gestand der Mann. Dort habe er die Videos und Bilder heruntergeladen, eine Datei habe er auch selbst ins Netz gestellt und angeboten. Einen konkreten Auslöser für seine Neigung konnte der Angeklagte nicht nennen, mehrfach sprach er von einem „Albtraum“, der mit den Ermittlungen begonnen habe und nun endlich zu Ende gehen solle. Sein Verteidiger gab an, der Mann leide psychisch und körperlich unter dem Strafverfahren – ungeachtet dessen, dass seine Ehe trotz der Vorwürfe weiter Bestand habe. Seine Ehefrau wäre auch vor Gericht erschienen, wenn ihre Gesundheit das zugelassen hätte, erklärte der Angeklagte.

Der Angeklagte gesteht die Vorwürfe

Auf die Spur waren die Ermittler dem Mann durch den Hinweis einer Organisation aus den USA gekommen, die sich auf den Kampf gegen Kinderpornografie im Internet spezialisiert hat. Über das Bundeskriminalamt fand der Fall schließlich den Weg zur Heilbronner Staatsanwaltschaft, im August 2015 wurde das Haus des Angeklagten in Löchgau durchsucht. Dabei stellten die Beamten CDs, DVDs, Festplatten und einen Computer sicher. Insgesamt gehe man von Hunderten illegaler Bilder und einigen einschlägigen Videos aus, sagte eine Kripo-Beamtin.

Er bereue das Ganze, erklärte der 51-Jährige. Nach der Arbeit habe er damals in den Foren gesurft, an manchen Tagen „nicht bloß eine Stunde“. Dabei sei er sich bewusst gewesen, dass es sich um illegales Material handle. Gemeinsam mit seinem Hausarzt wolle er nun nach einer geeigneten Therapie suchen. Um nicht mehr in Versuchung zu geraten, habe er inzwischen keinen Computer mit Internetzugang mehr im Haus, auch mit seinem Handy gehe er nicht ins Netz.

Sein Geständnis, seine Reue und der Umstand, dass er bislang völlig unbescholten ist, wertete die Richterin in ihrem Urteil zugunsten des 51-Jährigen. Da er ein Arbeitsstelle und eine intakte Beziehung habe, sei eine Bewährungsstrafe angemessen. Zusätzlich zu einer Geldstrafe muss der Mann an einer Therapie teilnehmen. Der Angeklagte akzeptierte den Schuldspruch, er ist damit rechtskräftig.