Er war mit Tempo 226 auf der Autobahn erwischt worden, hatte sich anschließend eine wilde Verfolgungsjagd mit der Polizei geliefert und dabei ein Straßenschild umgefahren: Das Amtsgericht Ludwigsburg hat nun einen 18-jähriger Schüler aus Gerlingen verurteilt.

Gerlingen - Er war mit Tempo 226 auf der Autobahn erwischt worden, hatte sich anschließend eine wilde Verfolgungsjagd mit der Polizei geliefert und dabei ein Straßenschild umgefahren: Das Amtsgericht Ludwigsburg hat am Donnerstag einen 18-jähriger Schüler aus Gerlingen zu 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit und einer Geldbuße von 1600 Euro verurteilt. Zudem muss der junge Mann für sechs Monate seinen Führerschein abgeben.

 

„Ein ungeheuerliches Geschehen“, nannte der Richter Ulf Hiestermann das, was sich in der Nacht auf den 14. Oktober auf der Autobahn 8 kurz vor der Ausfahrt Leonberg-West ereignet hatte. Dass kein Mensch zu Tode kam, sei nur dem Glück zu verdanken, meinte der Jugendrichter.

Damals war der 18-Jährige mit dem Mercedes seiner Eltern und vier Mitfahrern von Heimsheim (Enzkreis) aus auf dem Heimweg, als er die Aufmerksamkeit von zwei Polizisten auf sich zog. Das Messgerät zeigte 226 Stundenkilometer für das Auto des Schülers an, erlaubt ist an der Stelle Tempo 120. Um ihn auf sein „Fehlverhalten“ hinzuweisen, hätten er und sein Kollege den Gerlinger mit Blaulicht verfolgt, sagte einer der Beamten vor dem Amtsgericht. Doch statt anzuhalten sei der junge Mann weiter mit deutlich zu hoher Geschwindigkeit auf der Autobahn und dann auf der Bundesstraße  295 gefahren.

Polizisten hatte bei der Verfolgungsjagd Mühe, dem 18-Jährigen zu folgen

Erst an einer Bushaltestelle im Leonberger Ortsteil Warmbronn (Kreis Böblingen) stellte er sich den Beamten – die zuvor nach eigenen Angaben Mühe hatten, dem Tempo des jungen Mannes zu folgen. Nach seiner Flucht soll der Schüler zugegeben haben, dass er testen wollte, wie schnell der Mercedes fahren kann. Daher habe er das Tempolimit missachtet.

Die Staatsanwaltschaft hatte die halsbrecherische Fahrt des Schülers als verbotenes Autorennen gewertet, einen Straftatbestand, der erst seit dem vergangenen Jahr existiert. Dafür konnte das Amtsgericht aber nicht genügend Beweise finden – so seien durch die Raserei des jungen Mannes keine anderen Autofahrer gefährdet worden, sagte der Richter Hiestermann. Gegen 1 Uhr in der Nacht war die Autobahn nach Auskunft von Polizeibeamten nahezu frei gewesen.

Führerschein erst vor 10 Monaten ausgestellt

„Ich kann mir mein Fehlverhalten nicht erklären“, hatte der Angeklagte zum Prozessauftakt erklärt. Das erste Tempolimit habe er übersehen, beim zweiten Schild habe er sich aus Sicherheitsgründen nicht getraut, stark zu bremsen. Genau das bezweifelte der Richter in seinem Urteil: der Angeklagte habe den Wagen „bis in den Grenzbereich“ austesten wollen und sei dafür mit Vollgas gerast. Um die Polizei abzuschütteln, habe er dann stark gebremst, sei von der Autobahn abgefahren und bei Rot über eine Ampel gefahren. Auf der weiteren Flucht rutschte der Gerlinger in seinem Auto dann von der Straße, überfuhr ein Verkehrsschild – und gab wieder Gas. Das wertete das Jugendgericht als Unfallflucht, weshalb dem 18-Jährigen der Führerschein entzogen wird. In dem hohen Tempo sah der Richter eine Ordnungswidrigkeit.

Laut eines Gutachtens hatte der Angeklagte den Mercedes tatsächlich bis an die Grenzen gebracht: Tempo 230 sei beim fraglichen Modell überhaupt nur möglich, wenn das Gaspedal länger als eine Minute komplett durchgedrückt werde, sagte ein Experte – und weil die Strecke abschüssig gewesen sei.

Die vier Schulkameraden, die damals mit im Auto saßen, gaben zum Teil an, Todesangst gehabt zu haben. Mehrfach hätten sie auf den 18-Jährigen eingeredet, sich der Polizei zu stellen. Er habe Angst, den Führerschein zu verlieren, habe der Angeklagte daraufhin gemurmelt. Der war ihm zehn Monate zuvor ausgestellt worden.