Der Bundesgerichtshof gibt dem Kartellamt Recht in seiner Anordnung, die es Facebook verbietet, Daten von konzerneigenen Diensten wie Whatsapp für Facebook-Profile zu verwenden.

Karlsruhe - Das Bundeskartellamt hat im Rechtsstreit mit dem Online-Netzwerk Facebook um die Verarbeitung von Nutzerdaten einen Erfolg vor dem Bundesgerichtshof (BGH) erzielt. Der Kartellsenat des BGH bestätigte am Dienstag die Anordnung der Behörde, dass Daten unter anderem von konzerneigenen Diensten wie Whatsapp ohne Einwilligung der Nutzer nicht für das Facebook-Profil verarbeitet werden können. Dieses Verbot darf demnach vom Kartellamt durchgesetzt werden.