Der Europäische Gerichtshof schränkt die Grenzen für eine Drosselung der Abgasreinigung ein. Anwälte rechnen nun mit einer Klagewelle. Die Münchner Jura-Professorin Beate Gsell sieht dagegen kaum Chancen für erfolgreiche Schadenersatz-Klagen.

Stuttgart - Kommt auf die Autohersteller nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs eine neue Welle von Klagen von Dieselfahrern zu, die Schadenersatz fordern? Fünf Jahre nach dem Bekanntwerden des Abgasskandals bei VW hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg im Fall eines französischen VW-Käufers geurteilt, dass ein Hersteller keine Abschalteinrichtung in die Abgasreinigung einbauen darf, mit der erreicht wird, dass das Auto auf dem Prüfstand zwar sauber ist und damit die Typzulassung erhält, im Alltag auf der Straße aber viel mehr Stickoxid ausstößt. Dies gelte auch dann, wenn eine solche Abschalteinrichtung dazu beiträgt, den Verschleiß oder die Verschmutzung des Motors zu verringern.