Wieder ist Niels Högel wegen Mordes zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Viel wichtiger aber ist, dass die Angehörigen endlich ernst genommen wurden, meint StZ-Autorin Hilke Lorenz.

Familie/Bildung/Soziales: Hilke Lorenz (ilo)

Oldenburg - Das Urteil des Oldenburger Landgerichts ändert nichts am Strafmaß für Niels Högel. Der ehemalige Krankenpfleger ist bereits 2015 wegen Mordes zu einer lebenlänglichen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Schon damals stellte das Gericht die Schwere seiner Schuld fest. Das hat das Gericht in seinem neuen Schuldspruch nun wieder getan. Mehr geht nicht. Diesmal allerdings erkannte es Högel in 85 Fällen für schuldig. Das ist eine ungeheuerliche und auch bei genauer Betrachtung unvorstellbare Zahl. 85 Menschen sind in der pflegerischen Obhut von Högel getötet worden.