Der Rechtsanwalt und AfD-Stadtrat Eberhard Brett ist vom Stuttgarter Amtsgericht des vorsätzlichen Betruges für schuldig befunden worden. Auf sein politisches Mandat im Rathaus hat das Urteil keine Auswirkungen.

Stuttgart - Das Amtsgericht hat den Stuttgarter AfD-Stadtrat und Rechtsanwalt Eberhard Brett zu einer Haftstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Zusätzlich muss er einen Betrag von 4000 Euro an die Organisation „Ärzte ohne Grenzen“ zahlen und darf sich während der zweijährigen Bewährungsdauer nichts zu Schulden kommen lassen.

 

Der Richter sah es als erwiesen an, dass Brett im Zusammenhang mit der Anbahnung von Geschäften auf dem Balkan über den Bau einer Autobahn in Mazedonien einem früheren Geschäftspartner und ehemaligen Freund überhöhte Honorarforderungen von mehr als 43 000 Euro in Rechnung gestellt hatte. Der Anwalt habe „nicht geleistete Arbeiten abgerechnet“ und sich somit des vorsätzlichen Betruges schuldig gemacht, befand der Richter.

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Die Staatsanwaltschaft hatte acht Monate auf Bewährung beantragt, die Verteidigung auf Freispruch plädiert. Aufgrund der Vernehmung des Hauptbelastungszeugen, des Geschäftsführers der Tara Immobilienmanagement GmbH mit Sitz im österreichischen Klagenfurt, zeigte sich der Richter überzeugt, dass es zwischen Brett und seinem früheren Geschäftspartner lediglich eine erfolgsabhängige Vereinbarung über mögliche Honorarzahlungen gegeben habe. Der Richter sprach in diesem Zusammenhang von einer „1:0-Übereinkunft“.

Da das Geschäft aber schlussendlich geplatzt war, habe Brett somit auf eigenes Risiko gearbeitet. Erst über ein Jahr, nachdem die Bürogemeinschaft des Zeugen und des Anwalts in der Reinsburgstraße aufgrund persönlicher Streitigkeiten aufgelöst worden war, hatte Brett dann besagte Rechnung über 43 000 Euro gestellt und später versucht, diese vor dem Landgericht Stuttgart einzuklagen. Dort war die Klage abgewiesen worden: Auch das Landgericht ging davon aus, dass Bretts Tätigkeit nicht über Schreibarbeiten und Formulierungshilfen hinaus gegangen war und als Gefälligkeit zu werten sei. Im Zuge dieses Verfahrens war die Staatsanwaltschaft hellhörig geworden und hatte gegen Brett einen Strafbefehl beantragt. Weil Brett dagegen Einspruch eingelegt hatte, war die Angelegenheit vor dem Amtsgericht gelandet. Sein Anwalt kündigte an, den Richterspruch „kritisch zu prüfen“. Er hatte in der Verhandlung die Glaubwürdigkeit des Hauptbelastungszeugen massiv angezweifelt: „Er hat gelogen, wenn er den Mund aufgemacht hat“. Der Zeuge habe falsche Zahlen, Daten und Termine angegeben und den Angeklagten „mit Dreck beworfen“.

Bretts Rechtsanwalt will das Urteil „kritisch prüfen“

Sollte Brett nicht in Berufung gehen oder Revision gegen das Urteil einlegen, wäre er nach dem AfD-Fraktionssprecher Bernd Klingler der zweite vorbestrafte Stadtrat aus der vierköpfigen AfD-Riege im Gemeinderat. Klingler war im Sommer vergangenen Jahres vom Cannstatter Amtsgericht ebenfalls zu einer Bewährungsstrafe von 14 Monaten wegen Untreue verurteilt worden. Auf das Stadtratsmandat wirkt sich die Verurteilung Bretts – sollte der Schuldspruch rechtskräftig werden – nicht aus. Wie schon bei Bernd Klingler ist das Delikt als Vergehen und nicht als Verbrechen einzustufen. Laut Strafgesetzbuch ist es zudem so, dass nur derjenige fünf Jahre lang keine öffentlichen Ämter bekleiden darf, der wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird. Letzteres gilt auch für den Ausschluss aus der Anwaltskammer.

Politisch allerdings ist das Urteil für die AfD, die etwa beim Flüchtlingsthema immer wieder Rechtsverstöße der Bundesregierung beklagt, ein weiterer Dämpfer.