Der Mann, der in Sindelfingen auf offener Straße seine Frau erstochen hat, wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Nach 15 Jahren könnte er begnadigt werden. Was im Kopf des 60-jährigen Physikers vor sich geht, bleibt rätselhaft.

Böblingen: Marc Schieferecke (eck)

Sindelfingen - Inmitten der Familienfotos lächelt ein Mörder in die Kamera. „Das war vor dem Kölner Dom“, sagt der Mann, der die Bilder eines Ausflugs auf den Richtertisch blättert, Beweisen gleich. Der Mann, der vor der Kamera posierte, war der Vortragende selbst. Mörder ist er seit Donnerstag. Das Landgericht Stuttgart hat ihn zu lebenslanger Haft verurteilt.

 

Selbst Menschen, die seit Jahrzehnten im Gericht arbeiten, erinnern sich nicht an Szenen solcher Skurrilität – an einen solch skurrilen Angeklagten. Anderthalb Tage lang hatte der 60-Jährige Anekdoten aus seinem Leben erzählt. Das Gericht hatte keine Möglichkeit, ihn zu unterbrechen. Der Vortrag war das letzte Wort des Angeklagten.

Fußgänger schrien ihn an, einer versuchte sogar, ihn wegzuzerren

Der Mann war aus Australien angereist, um seine Ehefrau zu töten. Nach fast drei Jahrzehnten der Ehe hatte sie sich von ihm getrennt und ein neues Leben in Sindelfingen begonnen. Am Vormittag des 5. November 2018 hatte er ihr auf einem Parkplatz aufgelauert, sie aus ihrem Auto gezerrt und minutenlang auf ihren Hals eingestochen. Fußgänger schrien ihn an, einer versuchte sogar, ihn wegzuzerren. Abgesehen von einer schwerst verletzten Frau, deren Leben nicht mehr zu retten war, hinterließ die Tat „eine ganze Reihe traumatisierter Zeugen“, wie der Vorsitzende Richter Norbert Winkelmann sagt.

Das Urteil lautet auf lebenslange Haft – zwingend, denn bei Mord lässt das Gesetz keinen Spielraum. Die Ausnahme ist geistige Verwirrung. Der Verteidiger Stefan Holoch hatte mit diesem Argument versucht, einen milderen Richterspruch zu erwirken. „Wer so einen Stuss verzapft, kann nicht geistig gesund sein“, sagte er.

„Skurrilität ist keine psychische Krankheit“

Aber „Skurrilität ist keine psychische Krankheit“, beschied Richter Winkelmann. Der Angeklagte sei sich der Tat voll bewusst gewesen, vom ersten Gedanken bis zum letzten Messerstich. Schon im Jahr zuvor war der 60-Jährige in Mordabsicht nach Sindelfingen gereist, hatte die Tat aber nicht vollzogen. Als er dann tatsächlich auf seiner Frau kniete, ihren Schädel mit der Linken packte, das Messer in der Rechten, stach er, als die Polizei nahte, noch schneller zu. Dies wertete das Gericht als Zeichen glasklaren Denkens, überdies als eines des „unbedingten Vernichtungswillens“.

Als Motiv für die Tat ist im Urteil Habgier vermerkt. Seine Frau hatte eine knappe Million Euro aus dem gemeinsamen Vermögen gefordert. Gemäß Scheidungsrecht wäre ihr deutlich mehr zugestanden. Der 60-Jährige plante, das Vermögen verschwinden zu lassen, aber Versuche, es ins Ausland zu schaffen, scheiterten genauso wie der Plan, die Millionen im Wald zu vergraben und als gestohlen zu melden. „Die Tötung Ihrer Frau sahen Sie als letzten Ausweg“, sagt Winkelmann, „aus reinem Gewinnstreben“. Der Richter spricht den Angeklagten nahezu während der gesamten Urteilsverkündung direkt an. Der 60-Jährige hingegen starrt in die Zuhörerreihen, als hätte er mit einem, der dort sitzt, nachher ein ernstes Wort zu reden.

Der Angeklagte wollte sich „vor Gericht rausreden“

Laut psychiatrischem Gutachten ist der Mann hochintelligent. Er ist Physiker. In Australien arbeitete er als Lehrer. In einem Schreiben an seine Kinder hatte er wissen lassen: „Ich werde mich vor Gericht rausreden.“ Seiner australischen Lebenspartnerin hatte er Hoffnung darauf gemacht, „im Sommer wieder am Strand zu liegen“. Zu seiner Verteidigung hatte er argumentiert, er habe aus Notwehr gehandelt gegen einen Angriff auf sein Vermögen. Nicht er schulde seiner Frau Geld, sondern sie ihm. Zum einen, weil er in die Ehe weit mehr eingebracht habe, zum anderen, weil ihm die Jahrzehnte eine Qual gewesen seien. Er habe Anspruch auf Schmerzensgeld. Das Scheidungsrecht sei den Rassengesetzen der Nazis gleich, mithin verfassungswidrig.

Ob er gehofft hatte, das Gericht werde ihn angesichts solcher Argumente für unzurechnungsfähig erklären, bleibt sein Geheimnis. Das spiele ohnehin keine Rolle, so Winkelmann. „In Deutschland wird Selbstjustiz auf offener Straße nicht geduldet.“ Ob die Kinder des 60-Jährigen nun seine Konten auflösen können, bleibt in ihrem Ermessen. Er hatte geschrieben, sie mögen dies erst tun, wenn feststehe, dass er für viele Jahre hinter Gitter muss. Lebenslang bedeutet juristisch nicht zwingend bis zum Tod. Nach 15 Jahren ist eine Begnadigung möglich. Die Kinder haben keinen Kontakt mehr zum Vater.