Im Prozess um den Diebstahl von Computerteilen aus einem Lagerhaus in Herrenberg-Gültstein wurden die sechs Männer zu Freiheitsstrafen zwischen eineinhalb und drei Jahren verurteilt.

Herrenberg - Der Prozess vor dem Stuttgarter Landgericht gegen sechs Männer wegen bandenmäßigen, schweren Diebstahls von Computerteilen aus einem Lagerhaus in Herrenberg-Gültstein im Wert von einer halben Million Euro ist mit den Urteilen zu Ende gegangen. Die sechs Männer im Alter von 28 bis 42 Jahren aus Herrenberg, Böblingen und Nagold bekamen Freiheitsstrafen zwischen eineinhalb und drei Jahren.

 

Der Diebstahl in der Nacht zum 4. Mai vergangenen Jahres in der Lagerhalle der LGI (Logistics Group International GmbH) im Gültsteiner Gewerbegebiet ist mit dem gestern verkündeten Urteil der 18. Großen Strafkammer am Stuttgarter Landgericht geklärt und gesühnt worden. Das Gericht benötigte ganze zweieinhalb Monate, um die Tathintergründe der einzelnen Beschuldigten aufzuklären und ebenfalls zu erhellen, wer von den sechs Männern in der Tatnacht und danach welche tatrelevante Rolle spielte. Dies vor allem deshalb, um auch gegen jeden die entsprechende Strafzumessung anzuwenden.

Alle Angeklagten haben ein Geständnis abgelegt

Alle sechs Angeklagten hatten bereits am Vortag des Prozesstages ein Geständnis abgelegt, nachdem sie zu Verfahrensbeginn noch eisern zu allem geschwiegen hatten. Demnach steht für die Richter fest, dass in der Tatnacht einer der Angeklagten einen gemieteten Mercedes-Sprinter zur Verfügung stellte, mit dem dann die zahlreichen Pakete aus der Halle entwendet und abtransportiert wurden. Dabei handelte es sich hauptsächlich um teils komplette PC-Rechnereinheiten, Drucker, Festplatten, Server, sowie 271 Stück Transceiver und 27 Groß-Monitore. Alles zusammen stellt einen Einkaufswert von 573 000 Euro dar.

Die Beute wurde von den beiden Hauptangeklagten zuerst in einem Tübinger Gewerbegebiet zwischen gelagert, dann später weiter nach Albstadt gebracht, wo schließlich die Pakete erneut abgeladen wurden. Am 30. Juli klickten dann die Handschellen.

Ein Großteil der Beute ging an die Lagerbesitzer zurück

Zugute gehalten hat das Gericht allen Angeklagten, dass ein Großteil der Beute von der Polizei damals wieder sichergestellt und den Lagerbesitzern zurückgegeben wurde. Es handelte sich dabei um so viele Pakete, dass die Polizei für den Abtransport eigens einen Lkw mieten musste. Im Zuge der Beweisaufnahme wurde auch bekannt, dass der Sprinter, mit dem die Täter die Pakete wegfuhren, die Ladung nahezu gar nicht fassen konnte. Bei der Abfahrt mussten daher die hinteren Türen des Fahrzeugs offen bleiben. Und obendrein wurden sie dabei auch von der Polizei angehalten, weil eines der Rücklichter defekt war, durften dann aber wieder weiterfahren.

Der Hauptangeklagte 42-Jährige, einst Mitarbeiter des für das Logistikunternehmen zuständigen Werkschutzes, der für die Herbeischaffung des Torschlüssels verantwortlich war, wurde wegen Diebstahl in besonders schweren Fall zu drei Jahren Haft verurteilt. Ein weiterer Angeklagter zu zwei Jahren und neun Monaten, und zwei der Transporteure, die die schwere Ladearbeit leisteten und in Albstadt die Beute einlagerten zu je zwei Jahren auf Bewährung. Der Letzte im Bunde, ein 28-jähriger aus Balingen, wurde nur wegen Beihilfe zum Diebstahl zu eineinhalb Jahren Haft, ebenfalls auf Bewährung abgeurteilt. Alle Angeklagten nahmen ihre Urteile an.