Im Urteil von Freiburg geht es um die konkrete Schuld der Verurteilten, nicht um die deutsche Asylpolitik. Aber es gilt nun, mit wachem Blick zu schauen, wie man solche Taten verhindern kann, sagt StZ-Autorin Hilke Lorenz.

Familie/Bildung/Soziales: Hilke Lorenz (ilo)

Freiburg - Nüchtern betrachtet ist die vor dem Freiburger Landgericht verhandelte Tat eine Sexualstraftat, von denen die Kriminalstatistik für 2018, das Jahr der Tat, 9234 auflistet. 2017 waren es noch 11282. Für das zurückliegenden Jahr 2019 listet die Statistik des Bundeskriminalamtes 9426 Vergewaltigungen und schwere sexuelle Nötigungen auf. Es mag zynisch klingen, aber es ist Alltagsgeschäft für deutsche Gerichte, über Taten, die wie diese zu Anklagen führen, Recht zu sprechen. Aber um es auch deutlich zu sagen: Jede Tat ist eine zu viel. Denn es geht dabei nie um sexuelle Lust. Es geht darum, Frauen zu erniedrigen, Macht über sie auszuüben und nicht selten, eine falsch verstandene Männlichkeit auszuleben.