Mark Schmidt, der Kopf eines Blutdoping-Netzwerks aus Erfurt, wird zu vier Jahren und zehn Monaten Gefängnis verurteilt. Der deutsche Sport begrüßt den Richterspruch als wegweisend und abschreckend.

München/Stuttgart - Der Tag des Urteils erinnerte in seiner Schönheit an den 27. Februar 2019. Damals strahlte die Sonne über dem Tiroler Wintersportort Seefeld – bis um 11 Uhr bei der nordischen Ski-WM dunkle Wolken aufzogen: Dopingermittler starteten eine große Razzia. Die Operation Aderlass beendete das Betrugsnetzwerk von Mark Schmidt. Als der Dopingarzt am Freitag zu vier Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt wurde, leuchtete der Himmel wieder tiefblau. Diesmal über München.

 

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Es war 11 Uhr, als Mark Schmidt (42), dunkelblauer Pulli, dunkelgraue Hose, im Sitzungssaal A 101 des Strafjustizzentrums den Worten von Richterin Marion Tischler lauschte. Er tat dies fast regungslos, nur seine Finger, die mit dem Deckel einer Trinkflasche spielten, verrieten seine Nervosität. Schmidt hatte auf Milde gehofft, seinen Spezialkühlschrank, in dem er seit 2011 in Erfurt Blutbeutel von dopenden Athleten lagerte, für Corona-Impfstoffe zur Verfügung gestellt und zudem angeboten, die Anti-Doping-Jäger mit seinem Hintergrundwissen zu unterstützen. Es nützte ihm nichts. Das Gericht blieb nach dem viermonatigen Prozess zwar unter dem von Oberstaatsanwalt Kai Gräber geforderten Strafmaß (fünfeinhalb Jahre), schickte Schmidt aber trotzdem wegen jahrelangen Blutdopings ins Gefängnis. Außerdem wurde er mit einem dreijährigen Berufsverbot belegt und muss eine Geldstrafe in Höhe von 158 000 Euro bezahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Richterin begründet das Urteil zwei Stunden lang

„Von diesem Dopingsystem, so nenne ich es jetzt mal, sind Sie der Kopf. Sie haben in gewisser Weise Ihr soziales Umfeld instrumentalisiert“, sagte Tischler in ihrer zweistündigen Begründung des Urteils, für das auch ein Fall von gefährlicher Körperverletzung eine wichtige Rolle spielte. Schmidt hatte 2017 der österreichischen Mountainbikerin Christina Kollmann-Forstner ein nicht zugelassenes Medikament verabreicht. Dies ist laut Tischler ein „Menschenexperiment“ und „jenseits jeglicher ethischer Maßstäbe“ gewesen. Die Richterin schenkte auch der Erklärung von Schmidt, aus Liebe zum Sport gehandelt und nur Athleten mit seinem medizinischen Wissen unterstützt zu haben, die in ihren verseuchten Disziplinen nach Chancengleichheit suchten, wenig Glauben: „Man kann den Sport mögen und trotzdem gewerbsmäßig arbeiten.“

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Auch die vier Komplizen von Schmidt, zu dessen Kundenkreis mindestens 23 Athleten (vornehmlich aus dem Radsport und Langlauf) aus acht Ländern gehörten, wurden im ersten großen Strafprozess in Deutschland seit Einführung des Anti-Doping-Gesetzes 2015 verurteilt. Dirk Q., der wichtigste Helfer, erhielt eine Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten, die Krankenschwester Diana S. von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung. Rettungssanitäter Sven M. (320 Tagessätze zu je 20 Euro) sowie Schmidts Vater Ansgar (280 Tagessätze zu je 35 Euro) kamen mit Geldstrafen davon.

Hartung: „Urteil stärkt den Anti-Doping-Kampf in Deutschland“

Obwohl Oberstaatsanwalt Gräber überzeugt davon ist, dass es in Deutschland noch mehr Dopingnetzwerke gibt („Erfurt ist kein Einzelfall“), obwohl Schmidt sich weigerte, weitere womöglich prominentere Kunden zu nennen, und obwohl es im Anti-Doping-Gesetz trotz entsprechender Forderungen immer noch keine Kronzeugenregelung gibt, feierte der Sport das Urteil als wegweisend. Allen voran Alfons Hörmann.

„Endlich erleben wir ein Urteil, das für die Betrüger im Sport drakonische Strafen beinhaltet“, erklärte der Präsident des Deutschen Olympischen Sportbunds, „das ist ein enorm wichtiges Signal. Der heutige Tag wird als sehr positiver in die Sportgeschichte eingehen.“ Auch Fechter Max Hartung, Präsident der Vereinigung Athleten Deutschland, nahm den Spruch aus München zufrieden zur Kenntnis: „Der Fokus der ganzen Verhandlung lag bei den Hintermännern und nicht mehr nur auf den Sportlern. Das finde ich sehr gut. Ich gehe fest davon aus, dass das Urteil abschreckende Wirkung hat auf andere, die mit dem Gedanken spielen, sich zu bereichern und zu betrügen. Es stärkt den Anti-Doping-Kampf in Deutschland.“

Lehner hätte sich mehr Aufklärung durch den Angeklagten gewünscht

Darüber freute sich auch Andrea Gotzmann, die Vorstandsvorsitzende der Nationalen Anti-Doping-Agentur. Schließlich tut sich die Nada selbst enorm schwer, Betrüger zu überführen – auch die Athleten, die Schmidt dopte, hatten bei keiner ihrer zahlreichen Kontrollen ein positives Ergebnis. Und an die Hintermänner kommt die Nada schon gar nicht heran. Dies haben bisher nur staatliche Ermittler geschafft. „Das Urteil ist ein Meilenstein“, meinte Gotzmann, „systematisches Doping ist alles andere als ein Kavaliersdelikt. Es ist wichtig zu sehen, dass das Anti-Doping-Gesetz greift.“ Das findet auch Dagmar Freitag (SPD). „Die kriminellen Netzwerke haben unmissverständlich vor Augen geführt bekommen, dass schwere Dopingvergehen mit einer nicht unerheblichen Haftzeit bestraft werden können“, sagte die Vorsitzende des Sportausschusses im Bundestag, „das ist deutlich abschreckender als eine überschaubare Dopingsperre.“

Michael Lehner, in vielen Dopingverfahren erprobter Anwalt aus Heidelberg, lobte das Urteil („Es wurde ein Zeichen gesetzt, das Strafmaß ist hart, aber richtig“), kritisierte jedoch zugleich Mark Schmidt dafür, in entscheidenden Momenten geschwiegen zu haben: „Ich hätte mir mehr Aufklärung durch den Angeklagten gewünscht.“