Mit Begleitung nach Namibia: Die Anklage gegen den Oberbürgermeister von Schwäbisch Hall wegen Untreue und Vorteilsnahme im Amt ist eingestellt worden. Hermann-Josef Pelgrim muss aber 15 000 Euro an gemeinnützige Organisationen zahlen.

Schwäbisch Hall - Nach fünf Stunden geht es vor dem Amtsgericht Schwäbisch Hall plötzlich zur Sache. Als Zeuge nimmt Rainer Heckhausen vom Regierungspräsidium Stuttgart (RP) Stellung. Im August 2018 hatte er die Zweifel seiner Behörde an einer rein dienstlich motivierten Reise des Haller Oberbürgermeisters mit Begleitung nach Namibia dargelegt. „Ich habe Herrn Pelgrim damals gesagt, er soll die Sache ernst nehmen. Das hat nichts mit einem Verhalten zu tun, wie wir es von einem Amtsträger und Oberbürgermeister erwarten“, sagt er.