Die 8. Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts hat einen 38-jährigen Deutsch-Libanesen wegen bandenmäßigen Betrugs in sieben Fällen schuldig geprochen. Er hatte gemeinsam mit anderen 430 000 Euro als falscher Polizist ergaunert.

Stuttgart - Sein umfassendes Geständnis und seine Bereitschaft, die Polizei bei der Aufklärung der Tathintergründe mit hilfreichen Hinweisen zu unterstützen, haben das Strafmaß zweifellos gesenkt. Trotzdem bleibt Jamal M., der seit seiner Festnahme im Oktober 2018 in Untersuchungshaft sitzt, weiter hinter Gittern. Die 8. Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts sprach den 38-jährigen Deutsch-Libanesen wegen bandenmäßigen Betrugs in sieben Fällen schuldig. Drei Jahre und neun Monate Haft ordnete der Vorsitzende Richter Tormählen an, damit blieb das Gericht nur geringfügig unter der Forderung von Staatsanwalt Thomas Schek, der auf viereinhalb Jahre Gefängnis plädiert hatte. Dem Ansinnen der Verteidigung, den Angeklagten die „höchstens drei Jahre Haft“ (Anwalt Holoch) wegen seiner guten Sozialprognose mit strengen Auflagen außerhalb eines Gefängnisses verbüßen zu lassen, folgten die Richter nicht.

 

In der Hierarchie weit unten angesiedelt

Ordnete das Gericht sechs der sieben in Pforzheim, Hamburg und Hannover verübten Straftaten als „minderschwere Fälle“ für den Angeklagten ein, so galt dies wegen der „exorbitant hohen Summe“ (Tormählen) ausdrücklich nicht für den Betrug an einer 78-Jährigen aus Stuttgart-Riedenberg. Als falscher Polizist getarnt nahm Jamal M. der Seniorin im April 2018 Gold und Schmuck im Wert von 300 000 Euro ab. Von den entwendeten Gegenständen fehlt bis heute jede Spur. „Wir wissen, dass die Sachen in die Türkei geschleust wurden. Dort an die Hintermänner ranzukommen ist schwer“, sagt Staatsanwalt Schek.

Obwohl nachgewiesen scheint, dass Jamal M. in der Hierarchiestufe der aus dem türkischen Izmir heraus organisierten, vierköpfigen Bande weit unten angesiedelt war und er nur einen Bruchteil (ungefähr 10 000 Euro) der insgesamt rund 450 000 Euro erbeuteten Summe abbekam, stellt die deutsche Justiz nun an den Verurteilten hohe Forderungen. So sollen 430 000 Euro von Jamal M. eingezogen werden, schließlich habe er Verfügungsgewalt über die ergaunerte Beute gehabt.