Im Prozess gegen ein selbst ernanntes Mitglied der radikalislamischen Taliban wurde der 22-Jährige nun freigesprochen. Er habe sich extra eine Geschichte für das BAMF zurechtgelegt.

Stuttgart - Im Stuttgarter Prozess gegen ein selbst ernanntes Mitglied der radikalislamischen Taliban ist der Angeklagte freigesprochen worden. Er konnte der ihm zur Last gelegten Straftat nicht überführt werden, hieß es am Mittwoch in der Urteilsbegründung des Oberlandesgerichts. Der Senat sah es vielmehr als plausibel an, dass der mutmaßlich 22 Jahre alte Afghane sich selbst zum Taliban-Anhänger erklärt hatte, um seine Chancen auf Asyl in Deutschland zu verbessern.

 

Ihm war vorgeworfen worden, sich 2013 auf Druck seines Bruders und eines Onkels der Terrorvereinigung in Afghanistan angeschlossen und ein Sturmgewehr besessen zu haben. Beide Vorwürfe beruhten auf Angaben, die der Angeklagte 2017 selbst bei einer Anhörung vor dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gemacht hatte. Beweise dafür fanden sich nach Ansicht des Gerichts nicht.

Der Angeklagte habe sich eine Geschichte zurechtgelegt

Bei der Anhörung hatte er auch falsche Angaben zu seiner Familie gemacht und etwa behauptet, sein Vater sei gestorben. Darin sah das Gericht einen weiteren Hinweis darauf, dass sich der Angeklagte eine Geschichte für das BAMF zurechtgelegt hatte, um als Flüchtling anerkannt zu werden. Nachdem sein Asylantrag in Deutschland abgelehnt worden war, stellte er einen neuen Antrag in Frankreich - mit einer abweichenden Geschichte.

Gegen das Urteil können keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden.