Ein Mann verklagt seinen Arbeitgeber. Er sei wegen seiner ostdeutschen Herkunft stigmatisiert und gedemütigt worden. Das Gericht entschied nun: Das ist keine Diskriminierung.

Berlin - Ein Ostdeutscher zieht vor das Berliner Arbeitsgericht, weil er sich wegen seiner Herkunft gemobbt fühlt - und scheitert mit seiner Klage. Die Herabwürdigung eines Mitarbeiters sei keine Benachteiligung nach dem Gleichbehandlungsgesetz, entschied das Gericht laut Mitteilung vom Mittwoch.

 

Der stellvertretende Ressortleiter eines Zeitungsverlages hatte mit seiner Klage Entschädigung, Schadenersatz und Schmerzensgeld verlangt, weil er von zwei Vorgesetzten wegen seiner ostdeutschen Herkunft stigmatisiert und gedemütigt worden sei.

Dem Kläger stehe eine Entschädigung nicht zu, weil eine Benachteiligung nicht wegen seiner ethnischen Herkunft oder Weltanschauung erfolgt sei, so wie es in dem Gesetz geregelt ist, hieß es. Menschen ostdeutscher Herkunft seien nicht Mitglieder einer ethnischen Gruppe oder Träger einer einheitlichen Weltanschauung.

Einen Schadenersatz wegen einer Persönlichkeits- oder Gesundheitsverletzung lehnte das Arbeitsgericht ab, weil der Kläger den Arbeitgeber nicht rechtzeitig auf das Verhalten seiner Vorgesetzten und die Gefahr eines Schadens aufmerksam gemacht habe. Gegen das Urteil kann Berufung an das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.