Die Angeklagte hat gemietete Maschinen im Netz verkauft und ist damit aufgeflogen. Das hat der 55- Jährigen eine Haftstrafe eingebracht. Die Käufer indes haben fast alle Maschinen zurückgegeben. Das hätte gar nicht sein müssen, wie der Prozess am Böblinger Amtsgericht zeigte.

Böblingen: Carola Stadtmüller (cas)

Böblingen - Für den Vorsitzenden Richter ist es nicht leicht gewesen, den Überblick zu behalten: Ging es in Fall 14 jetzt um einen weißen Schlegelmulcher, um einen roten Rasenmäher oder um den Minibagger aus der Nähe von Maulbronn? Insgesamt wurden 25 zusammenhängende Fälle verhandelt, und bis auf zwei wurden alle aufgeklärt. Das Urteil in dem Prozess gegen eine 55-jährige Frau, die wegen Betrugs und Urkundenfälschung vor dem Böblinger Amtsgericht angeklagt war, lautet: zwei Jahre und drei Monate Haft.

 

In der ganzen Republik – ein Fall spielt in Castrop-Rauxel – lief dieselbe Masche ab: Die Angeklagte mietete Bagger, Aufsitzrasenmäher und Gartengeräte, um sie dann im Internet auf einer Kleinanzeigenplattform zu verkaufen. Allerdings gab sie keine Anzeigen auf, sie reagierte auf Suchanfragen. So konnte sie gezielt die gewünschten Objekte anmieten. „All das fand mit einer hohen kriminellen Energie statt“, sagte der Vorsitzende Richter. Zugunsten der Angeklagten bewertete das Gericht, dass sie die Taten alle gestand und dass sie zur Tatzeit stark drogenabhängig war. Und: in fast allen Fällen fanden die gemieteten Maschinen ihren Weg zu den Eigentümern. Die Käufer hatten ihre Schnäppchen fast immer zurückgegeben; sozusagen „vor lauter Schreck“, wie ein Zeuge aussagte.

In „Treu und Glauben“ gekauft ist rechtmäßig erworben

„Das hätten sie nicht tun müssen“, sagte der Vorsitzende Richter zu fast jedem der aufgebrachten Zeugen im Saal. Die Käufer hätten die Waren „in gutem Glauben“ erworben und seien damit rechtmäßige Eigentümer. Natürlich hätte man mal nachdenken können, ob es sein kann, dass man für einen Bagger im Wert von rund 20 000 Euro nur 5500 bezahlt, sagte der Richter. Der Zeuge sagte: „Ich dachte, das ist das Schnäppchen des Jahres 2020. Nun ist es der Flopp des Jahres 2020.“

Die Käufer bleiben vermutlich auf ihrem Schaden sitzen, sie müssten Zivilverfahren anstreben. Aber bei der Angeklagten ist nichts zu holen, sie hat das Geld unter anderem für ihre Drogensucht ausgegeben. In zwei Fällen blieben die Maschinen bis heute verschwunden. „Die hat mein Mann verkauft“, erklärte die Frau. „Eigentlich hätte der auf der Anklagebank neben Ihnen sitzen müssen“, so der Vorsitzende Richter. Dieser wird mit Haftbefehl gesucht. Damit klärte er eine der Hauptfragen im Prozess: Man glaubte der Angeklagten, die nun in Scheidung lebt, dass sie von ihrem damaligen Mann unter Druck gesetzt worden war – auch wenn sie fast immer allein bei den Verleihfirmen auftauchte.

Bagger haben keine Fahrzeugbriefe

Das habe sie sehr geschickt gemacht, berichteten etliche Zeugen: „Die konnte gut Geschichten erzählen,“ sagte ein geschädigter aus Hemmingen. Stets war vom dementen Onkel oder Vater die Rede, dessen Gerätschaften sie verkaufe. Ihr Glück: anders als bei Autos oder Lastwagen gibt es bei Baggern, Mulchern oder Fräsen keine Fahrzeugbriefe, denn sie haben keine Straßenzulassung. So wurden die Käufer nicht gleich stutzig. Der Angeklagten werden fünf Monate aus der Untersuchungshaft angerechnet. Sie könne nun eine Entzugstherapie machen. „Nutzen Sie ihre Chance“, gab ihr der Richter auf den Weg