In einem Berufungsprozess am Landgericht hat ein Arzt aus Stuttgart, der Mitschuld am Tod eines Babys bei der Geburt trägt, nun ein milderes Urteil erhalten. Der Gynäkologe war vor einem Jahr in erster Instanz wegen fahrlässiger Tötung zu einer sechsmonatigen Haftstrafe zur Bewährung verurteilt worden. Nun muss er eine Geldstrafe bezahlen.

Stuttgart - In einem Berufungsprozess am Landgericht hat ein Arzt aus Stuttgart, der Mitschuld am Tod eines Babys bei der Geburt trägt, nun ein milderes Urteil erhalten. Der Gynäkologe war vor einem Jahr in erster Instanz am Amtsgericht wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassung zu einer sechsmonatigen Haftstrafe zur Bewährung verurteilt worden. Nun muss der Frauenarzt eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 180 Euro, also 18 000 Euro bezahlen. Ein Freispruch kam nicht in Frage.

 

Auslöser des Prozesses ist eine Geburt gewesen, die tragisch endete. Eine heute 38 Jahre alte Frau hatte im Frühjahr 2010 in einer Klinik in Stuttgart ein Kind zur Welt gebracht, das nicht atmete. Zwei Tage später starb der Junge. Die Frau und ihr Lebensgefährte erstatteten Anzeige. Der Arzt und die Hebamme wurden schließlich im Herbst 2014 am Amtsgericht wegen fahrlässiger Tötung zu einer je sechsmonatigen Haftstrafe zur Bewährung verurteilt. Die Hebamme, die mehr als 1200 Kinder zur Welt gebracht hatte, nahm das Urteil an. Sie hat ihren Beruf mittlerweile aufgegeben.

Die Geburt war aus dem Ruder gelaufen

Die Geburt in der Klink war offenbar aus dem Ruder gelaufen. Wegen ausbleibender Wehen hatten sich die Eltern mit dem Arzt und der Hebamme zunächst darauf geeinigt, das Wehenmittel Cytotec einzusetzen, das eigentlich ein Mittel gegen Magengeschwüre ist. Bei einigen Frauenärzten wird es aber bei Geburten eingesetzt, obwohl es dafür nicht vorgesehen ist.

Die ersten Folgen bei der bevorstehenden Niederkunft der Frau waren auffällige Herztöne des Säuglings. Darüber soll die Hebamme den Arzt aber nicht unterrichtet haben. Dennoch hätte sich der Gynäkologe nicht auf die erfahrene Geburtshelferin verlassen dürfen, so der Vorsitzende Richter im Prozess in zweiter Instanz. Der Arzt und die Hebamme hätten entscheidende Fehler gemacht. Wenn der Gynäkologe früher eingeschritten wäre, hätte die Frau ein gesundes Baby zur Welt gebracht.