Strafzinsen, Gebühren und andere Ärgernisse: Bei der Preispolitik sind die Banken sehr kreativ. Das Tübinger Landgericht hat jetzt geurteilt, dass der Kreativität aber auch Grenzen gesetzt sind.

Korrespondenten: Barbara Schäder (bsa)

Frankfurt - Die niedrigen Zinsen treffen Kontoinhaber gleich doppelt: Bankeinlagen werfen kaum noch Rendite ab. Obendrein erhöhen viele Institute die Kontogebühren, weil auch ihre Zinseinnahmen schwinden. Das Landgericht Tübingen hat nun zumindest klargestellt, dass gebührenpflichtige Girokonten nicht auch noch mit Negativzinsen belastet werden können (AZ: 4 O 225/17). Die wichtigsten Fragen zur Preispolitik der Banken.

 

Sind Negativzinsen jetzt vom Tisch?

Für gebührenpflichtige Girokonten erteilt das Landgericht Tübingen weiteren „Verwahrentgelten“ eine klare Absage. Die Entscheidung vom Donnerstag ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die betroffene Volksbank Reutlingen wollte sich nicht dazu äußern, ob sie Berufung einlegt. Für Tages- und Festgeldkonten gelten andere Regeln: Hier ist laut einem Urteil vom Januar nur die nachträgliche Einführung von Negativzinsen per Preisaushang unzulässig. Auf Basis einer vertraglichen Vereinbarung sind Strafzinsen auf Tages- oder Festgeldkonten demnach möglich.

Welche Banken erheben Negativzinsen?

Bei Unternehmenskunden langen eine ganze Reihe von Instituten zu. Auch auf Tages- und Festgeldkonten wohlhabender Privatpersonen erheben einige Banken Strafzinsen. Beispiele aus Baden-Württemberg: Bei den Volksbanken Baden-Baden, Rastatt und Ettlingen liegt die Schwelle bei einer Million Euro. Die Volksbank Freiburg erhebt laut dem Vergleichsportal Verivox Negativzinsen ab 750 000 Euro. Die bundesweit aktive Ethikbank weist „Großeinleger“ darauf hin, dass sie mit Negativzinsen rechnen müssen.

Wie kommt es überhaupt zu Minuszinsen?

Die Europäische Zentralbank (EZB) verlangt von Geschäftsbanken seit Juni 2014 Strafzinsen auf Einlagen bei der Notenbank. Damit will sie die Institute animieren, das Geld zu investieren oder in Form von Krediten an Unternehmen und Verbraucher auszureichen. Da die Banken kurzfristig fällige Kundeneinlagen wie Tagesgeld aber schlecht langfristig anlegen können, können sie die Strafzinsen nicht gänzlich vermeiden und geben einen Teil der Kosten an Großeinleger weiter.

Wie sieht es mit den Kontogebühren aus?

In den vergangenen Jahren haben viele Institute die Kontogebühren angehoben. Erst Anfang Juni erhöhte die Commerzbank den Monatspreis für ihr Premiumkonto von 9,90 auf 12,90 Euro. Gleichzeitig bietet das Institut allerdings weiterhin kostenlose Girokonten an. Bei der Deutschen Bank verteuert sich zum 1. Juli das sogenannte Best Konto von 9,99 auf 11,90 Euro im Monat. Auch hier gibt es günstigere Alternativen. Neben steigenden Monatsgebühren verzeichnet die Stiftung Warentest seit einigen Jahren noch einen anderen Trend: Es würden zunehmend Preise für einzelne Leistungen eingeführt, die zuvor pauschal abgerechnet worden seien, sagte eine Sprecherin der Stiftung auf Anfrage.

Warum verlangen manche Banken Geld für die Abhebung am Automaten?

Diese Gebühr gibt es laut einer Erhebung des Vergleichsportals Biallo vom März mittlerweile bei fast 400 Banken und Sparkassen. Die Mehrheit räumt ihren Kunden eine bestimmte Anzahl kostenloser Abhebungen pro Monat ein, immerhin 150 Institute kassieren aber bei jedem Gang zum Geldautomaten. Allerdings können die Kunden in der Regel auf Kontomodelle ausweichen, bei denen das Geldabheben durch die Monatsgebühr mit abgedeckt ist. Begründet werden die Gebühren mit den Kosten für die Aufstellung, Wartung und Bestückung der Geldautomaten. Aus den gleichen Gründen verbieten neuerdings einige Direktbanken die Abhebung von Kleinbeträgen unter 50 Euro. Die ING-Diba als größte deutsche Direktbank führt diese Regel im Juli ein, bei Comdirect und DKB gibt es sie schon länger. Dafür fallen bei diesen und weiteren Direktbanken keinerlei Kontogebühren an.

Gibt es auch Filialbanken mit Kostenlos-Konto?

Die gibt es durchaus, wobei Verbraucher auf das Kleingedruckte achten sollten: Zum Teil ist Voraussetzung für die Gebührenfreiheit, dass monatlich ein bestimmter Mindestbetrag eingeht – oder das Konto wird als umsonst beworben, obwohl die Girokarte dazu Geld kostet. Bei der Commerzbank beispielsweise wird allerdings nur ein Mindesteingang von 0,01 Euro pro Monat verlangt. Andere bundesweit aktive Institute mit Kostenlos-Konto, die auf den einschlägigen Vergleichsportalen aufgeführt sind, verfügen über deutlich weniger Filialen. Bei Santander etwa sind es bundesweit 200, bei der BB-Bank rund 100. Unter den Sparkassen und Volksbanken gibt es nur noch wenige mit Kostenlos-Konten, wenn man von Angeboten für Kinder und Studenten absieht.

Wer hilft beim Kontowechsel?

Seit September 2016 haben Verbraucher beim Kontowechsel Anspruch auf Unterstützung durch die beteiligten Banken und Sparkassen. Dafür gibt es ein Standard-Formular, das bei den Finanzinstituten, Verbraucherzentralen und auf der Website des Bundesjustizministeriums erhältlich ist. Zum Teil ist der „Umzug“ auch direkt im Online-Banking-Portal möglich.