Instagram-Star Pamela Reif hat einen Prozess um Schleichwerbung verloren. Sie darf auf ihren Fotos keine sogenannten Tags zu Markenherstellern setzen, ohne dies als Werbung zu kennzeichnen.

Karlsruhe - Das Instagram-Model Pamela Reif muss Werbung in ihren Kanal als solche kennzeichnen. Dies entschied am Donnerstag das Landgericht Karlsruhe. Der Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) hatte gegen die Influencerin eine Unterlassungsverfügung erwirkt, gegen die sich Reif zu Wehr setzte.

 

Ihre Instagram-Posts bestehen jeweils aus einem Foto mit einem Begleittext. Beim Anklicken der Bilder erscheint ein Tag mit der Marke der gezeigten Kleidung. Ein weiterer Klick führt auf den Instagram-Account des Markenherstellers. Diese Posts nicht als Werbung zu kennzeichnen, sah das Gericht als einen Wettbewerbsverstoß an. Wenn Nutzer durch nur zwei Klicks auf die Herstellerseite gelangen könnten, würden Image und Absatz des jeweiligen Herstellers gefördert.

Dass Reif nicht für alle Posts bezahlt werde und einzelne Beiträge scheinbar privat seien, ändere nichts an dieser Einschätzung, befand das Gericht. Dei 22-jährige Karlsruherin gehört mit 4,1 Millionen Followern zu den reichweitenstärksten Influencern in Deutschland. Das Urteil steht in einer Reihe von Verfahren gegen andere Größen der Branche.