Eine Frau, die eine Ablöse für die Einbauküche genommen hat, die über dem Kaufpreis lag, muss einen Teil des Preises an den Käufer zurückzahlen. Das entschied das Oberlandesgericht München in seinem Urteil.

München - Bei der Ablöse für die Einbauküche eines Hauses spielt der ursprüngliche Kaufpreis eine entscheidende Rolle. Das hat das Oberlandesgericht München am Mittwoch in einem Berufungsprozess entschieden, in dem der Käufer des Einfamilienhauses gegen die Verkäuferin geklagt hatte (Az.: 20 U 556/19).

 

Der Käufer hatte die Küche 2017 für 15 000 Euro mitgekauft. Die Summe orientierte sich am Neupreis, der laut Immobilienexposé 25 000 Euro betragen hatte. Dann fand er allerdings die Originalrechnung von nur 12 200 Euro. Daraufhin verlangte er Schadenersatz, weil ihm die Küche mit diesem Wissen nur etwas mehr als 2000 Euro wert gewesen sei.

Das Landgericht Landshut sprach ihm dafür Schadenersatz in Höhe von gut 7 000 Euro zu. Das OLG München bestätigte nun dieses Urteil aus dem Vorjahr.