Das Gericht hat versucht, allen Beteiligten gerecht zu werden. Noch wichtiger als der Einzelfall ist es, Konsequenzen aus dem Zugunglück von Bad Aibling für die Zukunft zu ziehen, kommentiert Christian Gottschalk. Das gilt für das Unternehmen ebenso wie für Kollegen von Michael P.

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

Stuttgart - Michael P. ist kein Krimineller im herkömmlichen Sinn. Im Gegenteil. Vor dem Landgericht in Traunstein ist der ehemalige Fahrdienstleiter der deutschen Bahn als pflichtbewusst und gesetzestreu geschildert worden, stets zuverlässig, ohne Strafzettel in den vergangenen 20 Jahren. Dieser Mann wird demnächst mit Menschen zusammen wohnen, die es sich quasi zum Beruf gemacht haben zu stehlen, zu rauben oder andere Menschen brutal und grob zu verletzen. Ist das gerecht?

 

Erinnerungen ein Leben lang

Michael P. hat, davon ist das Gericht überzeugt, den Tod von einem Dutzend Menschen auf dem Gewissen. Mütter haben ihre Söhne verloren, Väter ihre Töchter. Zwölf Tote und 85 Verletzte, die zum Teil für ihr Leben gezeichnet bleiben, das bedeutet hundertfaches Leid. Die Opfer und ihre Angehörigen werden hundertfach an den schrecklichen Tag erinnert, ihr Leben lang. Auch dann, wenn der dafür Verantwortliche schon lange wieder in Freiheit ist, was vermutlich in rund zwei Jahren der Fall sein wird. Ist das gerecht?

Verbesserungsfähige Zustände

Es ist angemessen. In einem sachlichen Prozess haben die Richter in dem Zusammenstoß der Züge kein Gott gegebenes Unglück gesehen, sondern eine strafbare Pflichtverletzung. Was sie auch gesehen haben, auch wenn es nicht Bestandteil der Verhandlung war, sind verbesserungswürdige Zustände bei der Bahn. Die Technik ist nicht verantwortlich für den Unfall, aber verbesserungsfähig. Vermutlich ist Michael P. auch nicht der einzige Fahrdienstleiter, der trotz Verbot zum Handy greift. Käme es zu Änderungen in diesen beiden Bereichen, es wäre viel geholfen.