Die Halle an der Motorstraße 42 soll nur noch bis 2018 von der amerikanischen Armee genutzt werden.

Böblingen: Leonie Schüler (lem)

Weilimdorf - Ein unscheinbares weißes Schild im Weilimdorfer Gewerbegebiet mit der rätselhaften Aufschrift „6th ASG CFMO Warehouse“ weist in die Motorstraße. Dort, bei der Hausnummer 42, steht ein Lager des US-Militärs. ASG steht für „Area Support Group“ und ist eine veraltete Bezeichnung für die Standortverwaltung US-Armee-Garnison Stuttgart. CFMO steht für „Central Furnishings Management Office“ und liefert einen Hinweis, was in der mehr als 15 000 Quadratmeter großen Lagerhalle deponiert wird: „Dort lagern Möbel. Die können sich US-Soldaten ausleihen, wenn sie hier ankommen und noch keine eigenen Möbel zugeschickt bekommen haben“, sagt Bruce Anderson, ein Pressesprecher des Hauptquartiers des US-Heeres in Europa mit Sitz in Wiesbaden. Die Lagerhalle wird seit 1983 vom US-amerikanischen Militär genutzt. Eigentümerin ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima).

 

Das US-Militär will sparen

Wer genau hinschaut, kann auf dem Flachdachgebäude an der Motorstraße noch den Schriftzug „Warehouse Lagerhalle“ erahnen – die meisten Buchstaben sind allerdings schon abgeblättert. Es ist zu vermuten, dass sie auch nicht mehr angebracht werden, schließlich gab das US-Verteidigungsministerium vor Kurzem bekannt, dass es in den nächsten acht Jahren mehrere Standorte in Europa schließen möchte, darunter auch das Lager in Weilimdorf. An der Motorstraße sollen 2018 die Lichter ausgehen. Ziel der Standortschließungen ist es laut der US-Armee, „die Einsatzfähigkeit zu verbessern, überschüssige Infrastruktur zu streichen und um Kosten zu reduzieren“. Mit anderen Worten: „Wir wollen weniger ausgeben, um weiterhin effizient operieren zu können“, sagt Bruce Anderson. Geplant sei, dass das Möbellager 2018 in die US-Wohnsiedlung Robinson Barracks auf dem Burgholzhof in Zuffenhausen/Bad Cannstatt verlegt wird. Dort soll ein Gebäudeteil entsprechend umgebaut werden.

Was mit dem Lager nach 2018 passieren wird, ist noch unklar. „Eine förmliche Freigabeerklärung mit einem verbindlichen Rückgabetermin liegt der Bima bis heute noch nicht vor. Entsprechend gibt es auch noch keine Nachnutzungsüberlegungen“, erklärt Thorsten Grützner von der Bima-Pressestelle. Sobald diese vorliege, werde zunächst ein militärischer Anschlussbedarf geprüft und geklärt, ob der Bund selbst Bedarf habe. Wenn nicht, habe die Kommune in aller Regel ein Erstzugriffsrecht für den Erwerb. Damit sei aber die Auflage verbunden, dass das Grundstück dann einem kommunalen Zweck dienen müsse. Erwerbe die Kommune die Immobilie nicht, biete die Bima die Liegenschaften am offenen Immobilienmarkt an.