Ein 14-jähriges Mädchen und ein gleichaltriger Junge klauen einen Roller und liefern sich eine filmreife Verfolgungsjagd mit der Polizei: über Rot, durch den Wald und zu Fuß. Am Ende fassen die Beamten beide.

Vaihingen/Enz - Eine 14-jährige Rollerfahrerin und ihr gleichaltriger Beifahrer haben sich am Sonntag in Vaihingen an der Enz (Kreis Ludwigsburg) einer Polizeikontrolle entzogen. Wie die Polizei berichtet, war eine 14-Jährige gegen 17.40 Uhr mit einem gleichaltrigen Jungen im Bereich der Hauffstraße/Steinbeisstraße auf einem Motorroller unterwegs. Das Duo fiel einer Polizeistreife auf, da beide Jugendlichen keinen Helm trugen. Die Beamten wollten den Roller kontrollieren und signalisierten das mittels Blaulicht und Sirene, doch die Rollerfahrerin machte keine Anstalten anzuhalten, sondern fuhr davon.

 

Fahrerwechsel im Wald

Im Laufe der Flucht bogen die Heranwachsenden mit dem Roller auf einen Fuß- und Radweg ab und fuhren bei roter Ampel auf die B10 in Richtung Mühlacker. Das Polizeiauto überholte den Roller und stellte sich quer auf die Fahrbahn – doch die 14-Jährige fuhr daran vorbei und setzte ihre Flucht über ein Tankstellengelände sowie einen dahinter beginnenden Waldweg fort. Eine weitere Polizeistreife am anderen Ende des Walds entdeckte den Roller wieder, wobei jetzt der 14-jährige Junge alleine auf dem Fahrzeug saß. Als der Junge die Streife sah, stieg er vom Roller ab und machte sich zu Fuß aus dem Staub.

Die Polizei ermittelt auch den Jungen

Ein Polizist verletzte sich bei der Verfolgung an der Hand, als er dem Teenager hinterher kletterte. Während das Mädchen in dem Waldstück sitzend von einer Polizistin entdeckt wurde, sie hatte sich dort offensichtlich versteck, entkam der Junge. Den Roller hatten die beiden Jugendlichen von Freitag auf Samstag in Illingen gestohlen und mit einem manipulierten Zündschloss gestartet, wie die Polizei ermittelte.

Auch der 14-jährige Junge wurde schließlich ermittelt. Die beiden minderjährigen Tatverdächtigen müssen sich nun wegen wegen Diebstahls, Fahren ohne Fahrerlaubnis, unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs, Missachtung des Rotlichts, Verstoß gegen die Helmpflicht und Sachbeschädigung verantworten.