Das Landgericht hat einen 27-Jährigen zu 14 Jahren Haft verurteilt. Der Mann hatte seinen Lebenspartner erstochen. Das Motiv ist immer noch unklar.

Nachrichtenzentrale: Tim Höhn (tim)

Vaihingen/Enz - Kein Wort, keine Regung, keine Geste. Nichts deutet darauf hin, dass der 27-Jährige von dem Geschehen im Großen Strafkammersaal des Heilbronner Landgerichts beeindruckt wäre. Er wippt nicht mit dem Fuß und spielt nicht mit den Fingern, er scheint keineswegs nervös zu sein. Ob der Angeklagte die Tat bedauert, wie es so weit kommen konnte – das bleibt sein Geheimnis, denn er schweigt. Entscheidend für den Ausgang des Prozesses ist dies letztlich nicht, denn die Beweise gegen den Mann sind erdrückend. Am Donnerstag verurteilte ihn die 3. Schwurgerichtskammer wegen Totschlags zu 14 Jahren Gefängnis.

 

Der Angeklagte hat seinen Geliebten erstochen

Am 12. Dezember 2010 hat der 27-Jährige in Vaihingen an der Enz seinen Lebenspartner umgebracht. Der Vorsitzende Richter schilderte in der Urteilsbegründung ausführlich die Verletzungen, die der Angeklagte dem 51-jährigen Krankenpfleger zugefügt hat. Tiefe Stiche in den Bauch und die Brust. Dann schnitt der 27-Jährige dem Mann die Kehle durch.

Der Täter und das Opfer hatten zuvor einige Monate lang in einer von Pausen unterbrochenen Beziehung gelebt. Zu Prozessbeginn erzählte der 27-Jährige, dass er wegen seiner Homosexualität von seiner Familie in Mazedonien verstoßen worden sei. Anfang 2010 kam er nach Deutschland. Möglicherweise habe der Mann da schon das Ziel gehabt, einen Lebenspartner zu finden, um ein dauerhaftes Bleiberecht zu erhalten, sagte der Richter am Donnerstag. In einer Sauna in Stuttgart lernte der Mazedonier den Krankenpfleger kennen, sie wurden ein Paar. Bekannte des Pflegers berichteten im Verlauf des Prozesses, dieser habe dem 27-Jährigen teilweise den Lebensunterhalt finanziert. Auch Streitigkeiten wegen Geld habe es gegeben.

Das Opfer wollte seine Homosexualität geheim zu halten

So soll der 27-Jährige eine Kreditkarte entwendet haben, um damit Geld vom Konto seines Freundes abzuheben. Woraufhin dieser die Polizei einschaltete „und nur deshalb von einer Anzeige absah, weil er Angst hatte, dass dann seine Homosexualität bekannt werden würde“, sagte der Richter. Danach war die Beziehung zunächst beendet, bevor es zu einer – letztlich verhängnisvollen – Versöhnung kam. Offenbar hat der 27-Jährige vor der Tat bei dem 51-Jährigen gewohnt. Zeugen haben ihn dort gesehen, sein Handy war an einem Funkmast in Vaihingen angemeldet, in der Wohnung entdeckten die Ermittler zahlreiche DNA-Spuren des Mannes, ebenso an der Tatwaffe und an blutverschmierten Handschuhen, die auf der Leiche lagen. Am Vaihinger Bahnhof wurde später zudem eine blutverschmierte Jeans gefunden, auch sie mit DNA des Angeklagten.

Der 27-Jährige ist nach der brutalen Tat nach Stuttgart gefahren, wo er einer Bekannten erzählte, sein Freund habe ihn aus der Wohnung geworfen – er brauche daher Geld. Am nächsten Tag fuhr er zurück nach Mazedonien. Später wurde er in Serbien festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert. Vernünftige Zweifel, dass der Angeklagte der Täter sei, gebe es nicht, betonte der Richter. „Aber die Hintergründe der Auseinandersetzung können wir nicht feststellen. Dies alles hätte nur der Angeklagte erhellen können.“