Der Schock war groß im November, als die Schimmelhütte in Stuttgart-Degerloch mit Graffiti verschandelt worden war. Der Bezirksvorsteher hat seine Beziehungen spielen lassen, und die Weingärtnern müssen für die Entfernung nichts zahlen.

Degerloch - Wüste Graffiti-Schmierereien an der Schimmelhütte hatten die Vereinigung der Weingärtner und Freunde des Schimmelhüttenwegs im vergangenen November schockiert. Über Nacht hatten Unbekannte die mühsame Instandsetzung des Häuschens aus dem vorangegangenen Sommer zunichte gemacht. Doch es gibt gute Nachrichten.

 

Nach einem Treffen mit dem Bezirksvorsteher Marco-Oliver Luz konnte dieser dem Verein helfen. Luz trat im Nachgang an den Förderverein Sicheres und Sauberes Stuttgart heran. Dieser ist wiederum Mitglied der Initiative „Nein! Zu illegalem Graffiti“, der neben dem Förderverein der Grundbesitzerverein Haus & Grund, die Stadt Stuttgart, die Maler- und Lackierer-Innung Stuttgart, die gemeinnützige Gesellschaft für Schulung und berufliche Reintegration SBR und das Polizeipräsidium Stuttgart angehören.

Schnelle Lösung für das Problem

„Sie vermittelt Fachfirmen, die Graffiti entfernen, und zahlt die Entfernung dann aus dem eigenen Budget“, erklärt Marco-Oliver Luz. Außerdem bietet die Initiative Beratungsleistungen und praktische Tipps an. Der Weingärtner-Vereinigung habe man bereits zugesagt, die Kosten zu übernehmen, so der Bezirksvorsteher weiter. Wann genau die Schmierereien entfernt werden, ist noch unklar.

Marco-Oliver Luz zeigt sich froh darüber, schnell eine Lösung für das Problem gefunden zu haben. Wenngleich ihm bewusst ist, dass die Graffiti-Szene umtriebig ist und die Schimmelhütte nicht das letzte Objekt ihres Treibens gewesen sein dürfte. In Degerloch waren in der Vergangenheit auch auf der Waldau immer wieder Sprayer am Werk. Deshalb will Luz im Bezirk einen Sicherheitsbeirat etablieren und, wenn möglich, auch mit der Szene in Kontakt treten.

Was man gegen Graffiti tun kann

Die Sprayer, die die Schimmelhütte beschmiert haben, sind bis heute nicht bekannt. Strafrechtlich handelt es sich bei illegalen Graffiti um Sachbeschädigungen, die mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren geahndet werden können. Zudem müssen Täter mit Zivilklagen rechnen und den entstandenen Schaden begleichen. Wer sich und seine Immobilie gegen illegale Graffiti schützen will, kann vorbeugen. Laut Initiative „Nein! Zu illegalem Graffiti“ machen beispielsweise Bepflanzungen Wände und Flächen für Sprayer unattraktiv. Licht und Bewegungsmelder schrecken ab, und wer die Schmierereien zeitnah entfernt, entmutigt Sprayer, weil ihr Werk so keine öffentliche Beachtung findet.