An Christi Himmelfahrt haben sich in Stuttgart trotz anfänglich sonnigem Wetter kaum Menschen mit den typischen Bollerwagen an die frische Luft getraut. Die Polizei verzeichnete einen ruhigen Vatertag.

Stuttgart - Nicht nur die Corona-Beschränkungen, auch das teils regnerische Wetter hat im Südwesten offenbar viele Menschen am Vatertag eher in Richtung Sofa als in die Natur gelockt. „Bei uns ist gähnende Leere“, sagte ein Sprecher der Polizei Freiburg am Donnerstag. Die Innenstadt sei „praktisch menschenleer“. Auch in anderen Regionen blieb es am Feiertag ruhig. Es sei alles im grünen Bereich, teilte ein Sprecher der Polizei Karlsruhe mit. Verstöße gegen die Corona-Regeln tauchen höchstens vereinzelt auf.

 

Obwohl in Stuttgart bis zum frühen Nachmittag bei Temperaturen um die 16 Grad die Sonne schien, zog es auch in der Schwabenmetropole relativ wenige Menschen nach draußen. „Wir haben bislang einen sehr ruhigen Tag“, sagte ein Sprecher der Stuttgarter Polizei auf Nachfrage. Die Beamten zeigten an den Hotspots wie dem Max-Eyth-See, den Bärenseen oder in der City Präsenz, dabei „konnten wir keine Vatertags-typischen Einsätze verzeichnen“, so der Sprecher weiter – also nichts mit umgekippten Bollerwagen oder sturzbetrunkenen Vätern.

Ab dem Nachmittag zogen sowieso dicke Wolken übers Land. Der Deutsche Wetterdienst prognostizierte Regen und Gewitter. Die Höchstwerte lagen demnach bei 12 Grad im Bergland bis 18 Grad im Rheintal.

Maximal fünf Personen aus zwei Haushalten dürfen sich treffen

Christi Himmelfahrt wird am 40. Tag der Osterzeit gefeiert - also 39 Tage nach Ostersonntag. Das fällt immer auf einen Donnerstag. Anlass ist die Rückkehr Jesu Christi als Sohn Gottes zu seinem Vater.

In Baden-Württemberg dürfen sich derzeit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Das gilt für private Veranstaltungen genauso wie im öffentlichen Raum. In Stadt- und Landkreisen, in denen wegen einer anhaltenden Inzidenz über 100 die sogenannte Corona-Notbremse gilt, sind die Regeln schärfer: Hier sind nur Treffen mit einer weiteren nicht zum Haushalt gehörenden Person erlaubt. Kinder unter 14 Jahren zählen dabei jeweils nicht mit. Ausnahme gelten für jene, die vollständig geimpft oder genesen sind. Für sie entfallen Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen, sie werden also nicht mehr mitgezählt.