Katholische Ehen können nicht geschieden werden, aber für ungültig erklärt werden. Das soll jetzt einfacher und schneller gehen.

Rom - Papst Franziskus hat die Aufhebung kirchlich geschlossener Ehen erleichtert. Das komplizierte Verfahren zur Eheannullierung soll vereinfacht und beschleunigt werden, wie aus einer am Dienstag in Rom erlassenen Kirchenrechtsbestimmung hervorgeht. Demnach kann der Ortsbischof eine Ehe künftig ohne zusätzliche Untersuchung für ungültig erklären, wenn beide Partner die Annullierung beantragen. Der Prozess soll nur noch 45 Tage dauern. Der bisher übliche automatische Einspruch gegen eine solche Entscheidung entfällt.

 

Franziskus betonte, die Ehe bleibe unauflöslich. Es gehe nicht um Scheidungen, sondern um Gerechtigkeit und das Seelenheil der Gläubigen.

Eheannullierung war bislang kompliziert

Nach katholischem Verständnis ist eine Ehescheidung ausgeschlossen. Allerdings kann die Kirche im Nachhinein feststellen, dass eine Ehe unter völlig falschen Voraussetzungen geschlossen wurde und daher von vornherein ungültig war. Nach einer solchen Annullierung können die ehemaligen Partner erneut kirchlich heiraten. Wer dagegen ohne kirchliche Eheannullierung standesamtlich heiratet, wird von den Sakramenten ausgeschlossen.

Eine Eheannullierung war bislang so kompliziert und teuer, dass sie für viele Katholiken unerreichbar blieb. Besonders in ärmeren Ländern gibt es in den Bistümern zudem keine Ehegerichte. Der Papst verfügte jetzt, falls es in einem Bistum ein solches dreiköpfiges Gericht nicht gibt, könne der Bischof entweder selbst entscheiden oder einen Priester und zwei Assistenten mit der Behandlung des Falles beauftragen. Auf Gebühren soll verzichtet werden. Die Antragsteller sollen lediglich für die Personalkosten aufkommen.