Urlauber sind seit 1. November besser geschützt, wenn Reiseanbieter Insolvenz anmelden.

Korrespondenten: Thomas Wüpper (wüp)

Stuttgart - Verbraucher sind ab sofort besser geschützt, wenn Reiseanbieter pleitegehen. Am 1. November startete der Deutsche Reisesicherungsfonds (DSF), bei dem sich Unternehmen ab zehn Millionen Euro Jahresumsatz zwingend gegen Zahlungsunfähigkeit absichern müssen. Damit soll künftig garantiert werden, dass bei Insolvenzen großer Veranstalter die Kunden ihre Anzahlungen zurückerhalten und der Rücktransport aus den Urlaubsgebieten gesichert ist und nicht extra bezahlt werden muss.

 

Nach der Pleite von Thomas Cook im September 2019 hat die Bundesregierung den Insolvenzschutz reformiert und einige lange bekannte Haftungslücken mit dem DSF geschlossen. Der Fonds sichert Anbieter von Pauschalreisen und verbundenen Reiseleistungen ab. Weiterhin nicht abgesichert sind die milliardenschweren Vorauszahlungen von Kunden bei Airlines, was Verbraucherschützer seit Jahren kritisieren. Sie verweisen auf Pleiten wie die von Air Berlin, bei der viele Kunden ihr Geld für gebuchte Tickets verloren haben.

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Ob die neue Bundesregierung den Insolvenzschutz auch bei Flugbuchungen durchsetzt, ist bislang offen. „Der DSF könnte auch diese Absicherung leisten“, sagte einer der beiden Geschäftsführer des Fonds, Thomas Schreiber, im Gespräch mit unserer Redaktion. Ob Airlines zur Teilnahme gesetzlich verpflichtet würden, sei aber eine politische Entscheidung.

Auf der Jahrestagung des Deutschen Reiseverbands in Griechenland präsentierten Schreiber und sein Kollege Andreas Gent aktuelle Zahlen zum Start des Fonds. Demnach haben 173 Unternehmen Anträge eingereicht, bei rund 150 wurden die Prüfungen bisher abgeschlossen. Der DSF musste unter hohem Zeitdruck aufgebaut werden, Träger sind fünf der wichtigsten deutschen Reiseverbände. Die Aufsicht liegt beim Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz.

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Vorbild für den Fonds sind unter anderem die Niederlande, wo Insolvenzen von Reiseanbietern bereits seit vier Jahrzehnten so abgesichert werden.

In Deutschland übernahmen dagegen Versicherer und Banken diese Aufgabe, wobei die Haftungssummen entgegen den EU-Vorschriften beschränkt waren, im Falle von Thomas Cook auf 110 Millionen Euro. Da der Schaden viel größer ausfiel, zahlte die Bundesregierung mehr als 132 Millionen Euro Entschädigung aus Steuergeldern, um Haftungsklagen von geschädigten Reisenden abzuwenden.

Der neue Fonds soll bis 2027 eine Abdeckungssumme von mindestens 750 Millionen Euro aus Abgaben der Anbieter aufbauen. Zunächst übernimmt jedoch der Staat die Absicherung der nötigen Kredite, da das Zielkapital erst in sechs Jahren durch die Zahlungen der Unternehmen erreicht sein soll. Der DSF startet mit 50 Millionen Euro Vermögen, in einem Jahr sollen es 150 Millionen Euro sein.

Die Anbieter müssen pro Jahr ein Prozent des erwarteten Jahresumsatzes einzahlen. Da wegen Corona die Erlöse der Branche massiv gesunken sind und der größte Veranstalter Tui sogar mehr als vier Milliarden Euro staatliche Bürgschaften zum Überleben benötigte, gab es in der Branche zunächst einigen Widerstand. Basis für die Abgaben fürs erste Jahr sind erwartete Umsatzerlöse von 14 Milliarden Euro, in Rekordzeiten vor Corona erzielten die deutschen Reiseveranstalter mehr als doppelt so viel.